zum Hauptinhalt

Berlin: Anwohner zahlen für Straßenausbau

Senat legt den Entwurf für ein Beitragsgesetz vor

Die Haus und Wohnungseigentümer in Berlin müssen sich darauf einrichten, für die Verbesserung, Erweiterung oder Erneuerung der Straße, an der ihr Grundstück liegt, künftig zur Kasse gebeten zu werden. Der Senat beschloss am Dienstag den Entwurf für ein Straßenausbaubeitragsgesetz, das voraussichtlich im Frühjahr 2006 in Kraft treten wird. Die Kostenbeteiligung soll zwischen 25 und 75 Prozent liegen – je nachdem, ob es sich um einen Wohnweg, eine Anliegerstraße, eine Haupterschließungs- oder eine Hauptverkehrsstraße handelt.

Die Philosophie, die hinter dem neuen Gesetz steckt: Die Anrainer profitieren vom Ausbau „ihrer“ Straße, denn die Werthaltigkeit des Grundstücks steigt. Berlin folgt damit dem Beispiel der anderen Bundesländer, die mit Ausnahme von Baden-Württemberg ihre Bürger an den Kosten des Straßenausbaus beteiligen. Und so funktioniert’s. Erst stellen die bezirklichen Tiefbauämter (bei Bundesstraßen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) das Bauprogramm auf. Darüber werden die betroffenen Anlieger informiert und in einem förmlichen Anhörungsverfahren beteiligt. Sie können Einwände geltend machen oder Änderungen vorschlagen; ein Vetorecht haben sie nicht. Anschließend befasst sich die zuständige Bezirksverordnetenversammlung oder der Bauausschuss des Abgeordnetenhauses mit dem Projekt.

Dann werden die Kosten berechnet. Den Ausbaustandards werden im Gesetzentwurf des Senats Höchstgrenzen gesetzt. Je nach Grundstücksgröße und – nach dem Baurecht erlaubter – Geschosshöhe werden die Anwohner an den tatsächlich entstandenen Kosten beteiligt. Die Rechnung stellt das Tiefbauamt aus. Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) nannte gestern ein „grob geschätztes“ Beispiel: Der Eigentümer eines ein- bis zweigeschossigen Hauses mit 700 Quadratmetern Grundstück muss beim Neubau der Anliegerstraße mit einer Kostenbeteiligung von 2500 Euro rechnen.

Kleingärtner sind davon nicht betroffen. Die Kosten dürfen auch nicht vom Eigentümer auf die Mieter umgelegt werden. Für Anlieger in einer „wirtschaftlichen oder persönlichen Notlage“ gibt es eine Härtefallklausel. Sie erlaubt die Stundung der Kostenbeiträge, eine Ratenzahlung oder einen Kostenerlass. „Niemand wird sein Häuschen verkaufen müssen“, versicherte Junge-Reyer. Der Koalitionspartner PDS, dessen Klientel in den Wohnsiedlungen lebt, die vom neuen Gesetz möglicherweise zuerst erfasst werden, geht mit Bauchschmerzen in die bevorstehende Parlamentsberatung. Die Linkspartei forderte gestern eine „sozial gerechte Ausgestaltung“ und eine echte Beteiligung der Anlieger am Planungsverfahren. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) will sogar ein Mitentscheidungsrecht bei der Festlegung des Ausbaustandards und der Einstufung der Straße. Außerdem müssten die Straßenarbeiten „im Wettbewerb an den günstigsten Leistungsanbieter“ vergeben werden. CDU, FDP und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer lehnen das Gesetz ab. za

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false