zum Hauptinhalt

Berlin: Arbeitsagentur unterstützt Vorstoß für Ein-Euro-Lehrer Bögers Idee zu Kursen mit arbeitslosen Pädagogen findet Anklang – aber nicht bei der Sozialsenatorin

Bildungssenator Klaus Böger (SPD) prüft noch, aber die Arbeitsagentur ist schon einen Schritt weiter: Nach Einschätzung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg können die neuen Pflicht-Sprachkurse für Vorschüler mit Hilfe so genannter Ein- Euro-Jobs bestritten werden. Die Kurse erfüllten die Bedingungen von Hartz IV, da es sich um eine „zusätzliche Tätigkeit“ handele, sagte Direktionssprecher Olaf Möller auf Anfrage.

Bildungssenator Klaus Böger (SPD) prüft noch, aber die Arbeitsagentur ist schon einen Schritt weiter: Nach Einschätzung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg können die neuen Pflicht-Sprachkurse für Vorschüler mit Hilfe so genannter Ein- Euro-Jobs bestritten werden. Die Kurse erfüllten die Bedingungen von Hartz IV, da es sich um eine „zusätzliche Tätigkeit“ handele, sagte Direktionssprecher Olaf Möller auf Anfrage. Die PDS-geführte Senatsverwaltung für Soziales vertritt eine entgegengesetzte Ansicht.

„Die neuen Sprachkurse sind im Schulgesetz festgeschrieben. Damit sind sie öffentliche Pflichtaufgabe und können nicht als ’zusätzliche Tätigkeit’ bezeichnet werden“, heißt es aus der Verwaltung von Sozialsenatorin Knake-Werner. Offiziell wollte man sich mit Rücksicht auf die Senatsräson nicht äußern. Auch die Senatsverwaltung für Arbeit übte Zurückhaltung bei der Kommentierung der „Überlegung von Herrn Böger“.

Wie berichtet, lässt Bildungssenator Klaus Böger (SPD) „prüfen“, ob arbeitslose Lehrer auf der Basis von Ein-Euro- Jobs zu den Sprachkursen herangezogen werden können. Generell gilt als Voraussetzung, dass die entsprechenden Tätigkeiten zusätzlich, vorübergehend und berufsqualifizierend sein müssen sollen.

Dass die Erteilung der Deutschkurse „berufsqualifizierend“ ist, wird nicht bestritten. „Vorübergehend“ sind sie auch, da sie nur von Februar bis Juli stattfinden sollen. Politisch strittig ist nur die „Zusätzlichkeit“. Die Arbeitsagentur stellte jetzt klar, dass es für diesen Begriff eine eindeutige Rechtsauslegung gebe, die auf die Sprachkurse zutreffe. Demnach ist eine Beschäftigung dann „zusätzlich“, wenn sie „von den Kommunen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt gewährleistet werden kann“.

Zum Vergleich verwies Direktionssprecher Möller auf die Pflege der Grünflächen. Dafür gebe es zwar im Bezirk fest angestellte Kräfte. Wenn aber etwa im Herbst die Arbeit nicht zu schaffen sei, könnten etwa ABM-Kräfte hinzugezogen werden, für deren Beschäftigung ebenfalls die Bedingung „zusätzlich“ gelte.

Die Lehrergewerkschaft GEW bekräftigte gestern, dass sie den Böger-Vorstoß strikt ablehnt. Reguläre Arbeitsplätze von Erzieherinnen und Lehrkräften würden gefährdet, befürchtet GEW-Chef Ulrich Thöne. Es sei ein „Skandal", dass Berlin auf diese Weise die mangelhafte Ausstattung von Schulen und Kindertagesstätten ausgleichen wolle.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false