zum Hauptinhalt

ARBEITSBEDINGUNGEN DER LEHRER: ARBEITSBEDINGUNGEN DER LEHRER

AUSGANGSLAGEDie wachsende Schuldenlast Berlins führte seit der Wende zu kontinuierlichen Einsparungen auch im Schulbereich. Da die Personalkosten dort über 80 Prozent der gesamten Ausgaben ausmachen, wurde zunächst die Stundenzahl der Schüler reduziert, um auf diese Weise die Ausgaben zu senken.

AUSGANGSLAGE

Die wachsende Schuldenlast Berlins führte seit der Wende zu kontinuierlichen Einsparungen auch im Schulbereich. Da die Personalkosten dort über 80 Prozent der gesamten Ausgaben ausmachen, wurde zunächst die Stundenzahl der Schüler reduziert, um auf diese Weise die Ausgaben zu senken. Parallel wurde die Arbeitszeit der Lehrer auf verschiedene Art nach und nach ausgeweitet.

PFLICHTSTUNDEN

Grundschullehrer hatten bis 1991/92 pro Woche 25,5 Stunden zu unterrichten. Dann kam alle paar Jahre eine Stunde hinzu. Inzwischen sind es 28 Stunden. Bei den Gymnasial- und Gesamtschullehrern stieg die Verpflichtung von 22 auf 26 Stunden, an Sonderschulen von 23,5 auf 27, bei Haupt- und Realschulen von 24,5 auf 27 Stunden, wurde dann aber im Zuge der Sekundarschulreform auf 26 gesenkt.

ALTERSERMÄSSIGUNG

Bis 1992/93 kamen Lehrer bereits mit 50 Jahren in den Genuss einer Arbeitsentlastung: Ihnen wurde eine Unterrichtsstunde erlassen, ab 58 sogar drei Stunden. Als Sparmaßnahme wurde diese Altersermäßigung reduziert und betraf nur noch Lehrer ab 55 Jahren. Auch das entfiel und zwar 2002/03. In allen anderen Bundesländern gibt es die Altersermäßigung noch, meist aber erst ab 58 oder 60. sve

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false