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Berlin: Arbeitskampf keine Ausrede vor dem Chef

Ein Streik bei der BVG ist keine Entschuldigung, seinem Arbeitsplatz fernzubleiben, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ulrich Behr. Der Arbeitgeber könne verlangen, dass seine Beschäftigten eine zumutbare Belastung auf sich nehmen, um die Firma zu erreichen.

Ein Streik bei der BVG ist keine Entschuldigung, seinem Arbeitsplatz fernzubleiben, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ulrich Behr. Der Arbeitgeber könne verlangen, dass seine Beschäftigten eine zumutbare Belastung auf sich nehmen, um die Firma zu erreichen. Was zumutbar ist, hänge von der konkreten Situation ab, beispielsweise der Gesundheit des Beschäftigten und der Witterung: „Ein durchtrainierter Jogger kann durchaus auch einen zwei Kilometer langen Fußmarsch antreten.“ Behr rät Arbeitnehmern, in jedem Fall in der Firma anzurufen, wenn sich abzeichnet, dass man sie nicht oder nur verspätet erreichen kann. Kommt kein Telefongespräch zustande, sollte man dokumentieren, dass man angerufen hat, indem man beispielsweise die auf dem Handy gespeicherten Anrufversuche nicht löscht. Kommt der Kontakt zustande, kann man fragen, ob man zu Hause bleiben kann. Ein Anspruch auf Lohn besteht für diesen Tag nicht. Gegenüber der BVG können deren Kunden keine Ansprüche geltend machen, etwa auf die Erstattung einer Taxi-Rechnung. das

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