zum Hauptinhalt
Lehrer müssen auch in den Ferien arbeiten. Wie viele Tage sie in der Schule erscheinen müssen, kann der Dienstherr entscheiden.

© picture alliance / dpa

Arbeitszeit: Berlins Lehrer sind auch in den Ferien dienstverpflichtet

Eine Lehrerin will nicht drei Ferientage in der Schule verbringen. Muss sie aber, entschied jetzt das Berliner Verwaltungsgericht.

Von Fatina Keilani

Dass Lehrer an den drei Werktagen vor dem Ende der Sommerferien in der Schule sein müssen, ist rechtlich nicht zu beanstanden, und auch die Abschaffung der Arbeitszeitkonten geht in Ordnung. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag. Geklagt hatte die 1962 geborene Gymnasiallehrerin Margarita G., die sich gegen die beiden neuen Regelungen wehrte. Sie meint, dass damit eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit einhergehe; das wollte sie nicht hinnehmen.

Die fünfte Kammer des Gerichts unter Vorsitz von Florian Rüsch folgte dem nicht. Ein wesentliches Problem dabei: Wie viel Lehrer wirklich arbeiten, kann keiner wissen. "Was ein Lehrer an Schulstunden gibt, kann man messen", sagte Rüsch. "Was er daneben an Zeit für Unterrichtsvorbereitung, Korrektur, Elterngespräche aufwendet, ist hingegen nicht messbar."

Lehrer haben die gleichen 30 Tage Urlaubsanspruch wie alle anderen auch; dieser ist mit den 13 Wochen Schulferien im Jahr abgegolten. Lehrer müssen also ohnehin in den Ferien arbeiten. Die Erhöhung der Präsenztage in der Schule von einen auf drei stellt nach Überzeugung des Gerichts keine Erhöhung der Arbeitszeit dar, sondern nur eine Konkretisierung der Dienstpflichten.

Die Arbeitszeitkonten sind ein Erbe des zweiten Wowereit-Senats

Die Abschaffung der Arbeitszeitkonten stehe rechtlich in gar keinem Zusammenhang mit der Erhöhung der Arbeitszeit der Lehrer, so das Gericht. Es habe sich vielmehr um eine politische Entscheidung gehandelt. Die Gefahr einer Überlastung eines Lehrers könne nicht dadurch ausgeglichen werden, dass dieser nach 30 Dienstjahren ein halbes Jahr früher in Pension gehen könne.

Es war der zweite Senat unter Klaus Wowereit (SPD), der im Jahr 2003 im Rahmen der Losung "Sparen, bis es quietscht" auch die Arbeitszeit der Beamten auf 42 Wochenstunden erhöhte, um Personalkosten zu sparen. Finanzsenator war Thilo Sarrazin (SPD). Diese Erhöhung wurde ein halbes Jahr später zurückgenommen, dafür wurden die Bezüge gekürzt. Auch bei den beamteten Lehrern sank die Wochenarbeitszeit wieder auf 40 Stunden. Nicht zurückgenommen wurde jedoch die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von 24 auf 26 Wochenstunden.

Angesammelte Guthaben der Lehrer gehen nicht verloren

Als Kompensation wurden die Arbeitszeitkonten geschaffen. Pro Schuljahr wurden jedem Lehrer seither fünf Unterrichtstage auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben; das Zeitguthaben sollte vor Eintritt in den Ruhestand durch Freistellung ausgeglichen werden. War dies nicht möglich, gab es einen finanziellen Ausgleich. In dieser Maßnahme sieht das Gericht jedoch eher eine politische Entscheidung und jedenfalls keine geeignete Ausgleichsmaßnahme, denn hier gehe es um die Lebensarbeitszeit. Mit Änderung der Arbeitszeitverordnung 2014 wurden die Konten abgeschafft. Auch dagegen wehrte sich die Klägerin erfolglos. Die Schaffung der Konten sei rechtlich nicht nötig gewesen, an ihrer Abschaffung sei dementsprechend nichts auszusetzen, so das Gericht.

Die bereits angesammelten Guthaben gehen den Lehrern nicht verloren. Sie können durch Freistellung am Ende der Dienstzeit oder durch Ermäßigung der Unterrichtsstunden ab dem 58. Lebensjahr abgebaut werden.

Die Klägerin hatte bei der Lehrergewerkschaft GEW, deren Mitglied sie nicht ist, um Unterstützung nachgesucht, war aber abgelehnt worden. Die GEW betreibt aber derzeit drei Musterklagen zum Thema Arbeitszeitkonten. Sich gegen die Präsenztage zu wehren, hat man dort gleich als aussichtslos eingestuft.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false