Die Anklage gegen Peter Strieder und Thilo Sarrazin wegen Untreue beruft sich unter anderem auf die Landesverfassung, ebenso die jetzt erhobene Forderung nach Schadenersatz . In Artikel 91 der Verfassung steht: „Die Mitglieder des Senats und der Bezirksämter (…), die gegen die Bestimmungen der Verfassung über das Finanzwesen schuldhaft verstoßen, haften für den daraus entstandenen Schaden.“ Ausnahme: „Wenn die Handlung zur Abwendung einer nicht voraussehbaren dringenden Gefahr erfolgte (…)“. lvt
Berlin : ARTIKEL 91
0 Kommentare
Neuester Kommentar
Kommentar schreiben