zum Hauptinhalt

Berlin: ARTIKEL 91

Die Anklage gegen Peter Strieder und Thilo Sarrazin wegen Untreue beruft sich unter anderem auf die Landesverfassung, ebenso die jetzt erhobene Forderung nach Schadenersatz . In Artikel 91 der Verfassung steht: „Die Mitglieder des Senats und der Bezirksämter (…), die gegen die Bestimmungen der Verfassung über das Finanzwesen schuldhaft verstoßen, haften für den daraus entstandenen Schaden.

Die Anklage gegen Peter Strieder und Thilo Sarrazin wegen Untreue beruft sich unter anderem auf die Landesverfassung, ebenso die jetzt erhobene Forderung nach Schadenersatz . In Artikel 91 der Verfassung steht: „Die Mitglieder des Senats und der Bezirksämter (…), die gegen die Bestimmungen der Verfassung über das Finanzwesen schuldhaft verstoßen, haften für den daraus entstandenen Schaden.“ Ausnahme: „Wenn die Handlung zur Abwendung einer nicht voraussehbaren dringenden Gefahr erfolgte (…)“. lvt

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false