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Asylpolitik: Körting erlässt Abschiebestopp für Flüchtlinge

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) greift einer möglichen Altfallregelung vor: Für rund 14.000 in Berlin lebende Flüchtlinge und abgelehnte Asylbewerber gilt ein vorläufiger Abschiebestopp.

Berlin - Es mache keinen Sinn, Ausländer abzuschieben, die demnächst unter eine mögliche Altfallregelung fallen würden, sagte Körting der "tageszeitung". Die Weisung sei bereits am 28. Juni ergangen und gelte zunächst befristet bis zum 31. Dezember.

Der Innensenator rechnet mit rund 14.000 Ausländern, die von der Weisung profitieren werden. Einbezogen sind abgelehnte Asylbewerber sowie langjährig geduldete Flüchtlinge, die vor dem 1. Juni 2000 eingereist sind. Sie müssen mindestens ein minderjähriges Kind haben oder eins, das erst während des Aufenthaltes in Deutschland volljährig geworden ist. Bleiben dürfen auch Ausländer, die alleine als Minderjährige vor dem 1. Juni 2000 in die Bundesrepublik eingereist sind.

Ausgenommen sind dagegen alle Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Deutschland vorbestraft sind oder "durch Identitätstäuschung ihren Aufenthalt erschlichen haben", sagte Körting. Weitere Voraussetzung sei, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. (tso/ddp)

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