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Breitscheidplatz Berlin: Polizisten und Rettungskräfte stehen am Abend des Attentats vor der Gedächtniskirche.

© Michael Kappeler/ dpa

Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz: Notfallseelsorge beklagt schlechte Zusammenarbeit mit Polizei

Nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz fühlten sich die ehrenamtlichen Helfer alleingelassen. Das ergab der Amri-Untersuchungsausschuss am Freitag.

Von Sabine Beikler

Der erste Anruf bei der Notfallseelsorge und Krisenintervention Berlin kam 23 Minuten nach dem Attentat auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 um 20.02 Uhr. „Um 21 Uhr waren wir mit 20 Kräften vor Ort“, erzählte Justus Münster am Freitag im Amri-Untersuchungsausschuss des Abgeordentenhauses. Pfarrer Münster ist heute Beauftragter der Evangelischen Kirche für die Notfallseelsorge.

An dem Abend betreuten die Seelsorger allein über 50 Menschen vor Ort. Einen Einsatzleitwagen für Nachbesprechungen gab es nicht. Die Seelsorger seien zu einem „großen Verkehrsunfall“ gerufen worden und an diesem Abend laut Münster „zumindest nicht offiziell“, informiert worden, dass es sich um einen Terroranschlag gehandelt habe. Diese Informationen habe man über Presseberichte erhalten.

Die 1995 gegründete Notfallseelsorge Berlin mit rund 160 ehrenamtlichen Seelsorgern aus acht Organisationen hat Münster zufolge zwar immer Kontakt zur Feuerwehr gehabt, doch im Kontakt mit der Polizei habe es damals große Defizite gegeben. So seien Seelsorgern bestimmte Zugänge vor Ort verwehrt worden. „Wir hätten mit der Polizei am Breitscheidplatz sehr viel enger zusammenarbeiten können“, sagte Münster.

Neben den Opfern, die Verletzungen und/oder psychische Beeinträchtigungen davon getragen hatten, betreuten die Seelsorger im Nachgang bis zu 500 Menschen wie Angehörige, deren Familienmitglieder getötet wurden sowie Einsatzkräfte. „Es gibt nach wie vor Mitarbeiter bei Polizei und Feuerwehr, die nicht arbeitsfähig sind“, sagte Pfarrer Münster. Einsatzkräften fehlten auch Ansprechpartner für die Nachsorge. „Polizisten blieben mit ihren Fragen allein, eine Nachsorge hätte sehr Not getan.“

Opfer und Angehörige zwischen Behörden hin- und hergeschoben

Erst nach dem Anschlag wurden bei der Berliner Polizei ein Einsatznachsorge-Team sowie Ansprechpartner in einer Koordinierungsstelle PSNV (psychosoziale Notfallversorgung) eingesetzt. Münster betonte, dass eine Einbettung der PSNV bei der Polizei in den Jahren zuvor immer am „letzten Willen“ in der Umsetzung gefehlt habe.

2017 wurde in Berlin die Zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Terroranschlägen und Großschadensereignissen und deren Angehörige bei der Justizverwaltung mit dem Opferbeauftragten des Landes, Roland Weber, eingerichtet. Doch die Opfer und Angehörigen haben laut Astrid Passin, Sprecherin für 80 bis 100 Betroffene, immer noch unter Schwierigkeiten bei den Behörden zu leiden. So würden Zuständigkeiten zwischen den Behörden hin- und hergeschoben.

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„Viele Verfahren sind derzeit vor Gericht anhängig“, sagte Passin dem Tagesspiegel. Passin fordert eine Änderung des Opferentschädigungsgesetzes, das Anfang 2024 in Kraft treten soll, damit Opfer unter anderem von Terroranschlägen schneller Leistungen erhalten können. „Der Staat ist hier in der Pflicht“, betonte der Ausschussvorsitzende Stephan Lenz (CDU).

In Berlin soll vor der Sommerpause das Gesetz über die psychosoziale Notfallversorgung verabschiedet werden, mit dem die Notfallversorgung für betroffene Personen von Unglücks- und Notfallereignissen geregelt wird.

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