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Attentat auf Günter von Drenkmann: Die Terroristen kamen als Blumenboten

Am 10. November 1974 fiel Kammergerichtspräsident Günter von Drenkmann einem Attentat der Bewegung 2. Juni zum Opfer.

Der Termin kam nicht zufällig zustande: Auf den Tag genau 30 Jahre nach dem Attentat auf den Kammergerichtspräsidenten Günter von Drenkmann tagten gestern im Plenarsaal des Hauses die Experten zum Thema „Die Justiz in Zeiten des Terrors“. Wäre es nach dem Willen der Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) und des Abgeordnetenhauses gegangen, hätte man nicht in die Elßholz-, sondern in die Drenkmannstraße 30 geladen. So sollte die Straße am Kammergericht zur 30. Wiederkehr von Drenkmanns Todestag umbenannt werden. Doch die Bürokratie ist schwerfällig. „Die Prüfungen dauern noch an“, sagt Justizsprecherin Andrea Boehnke. Bislang erinnert an Drenkmann eine Gedenktafel am alten Kammergericht in der Witzlebenstraße.

Der 10. November 1974: Drenkmann, damals höchster Richter der Stadt, hatte am Vorabend Geburtstag gefeiert, schöpfte also keinen Verdacht, als ein angeblicher Fleurop-Bote klingelte. Mehrere Täter stürmten die Wohnung, es fielen Schüsse, Drenkmann starb sofort. Das Attentat war Folge der Rachelogik der „Bewegung 2. Juni“, einer Berliner Abspaltung der RAF: Am Vorabend hatte sich der Terrorist Holger Meins in der Haft zu Tode gehungert. Nicht Drenkmann, sondern Meins galten die Solidaritätsdemos linker Gruppen am 11. November.

Das Verbrechen ist bis heute ungesühnt, denn der Versuch, im „Lorenz-Drenkmann-Prozess“ Klarheit zu schaffen, scheiterte. Sechs Mitglieder der Juni-Bewegung wurden 1980 zwar bis zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, doch dies betraf nur die Lorenz-Entführung 1975 sowie die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

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