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Berlin: Auch Kinder arbeitsloser Eltern haben Anspruch auf einen Hortplatz

Die Proteste gegen die vom Senat geplante neue Kita-Verordnung hatten Erfolg. Die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport verspricht jetzt eine Nachbesserung, die bis zum Sommer dieses Jahres in Kraft treten soll: Auch arbeitslose Eltern sollen weiterhin einen Anspruch auf einen Kitaplatz für unter dreijährige und für einen Hortplatz für über sechsjährige Kinder haben.

Die Proteste gegen die vom Senat geplante neue Kita-Verordnung hatten Erfolg. Die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport verspricht jetzt eine Nachbesserung, die bis zum Sommer dieses Jahres in Kraft treten soll: Auch arbeitslose Eltern sollen weiterhin einen Anspruch auf einen Kitaplatz für unter dreijährige und für einen Hortplatz für über sechsjährige Kinder haben. Bislang war die Verwaltung davon ausgegangen, dass Arbeitslose genug Zeit hätten, ihre Kinder allein zu betreuen, räumte Jugend-Staatssekretär Frank Ebel gestern gegenüber dem Tagesspiegel ein.

Die Kita-Kürzungen zu Lasten der Arbeitslosen hatte, wie berichtet, ein Bündnis von Eltern- und Erziehervereinen, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Grünen und PDS kritisiert. Es leuchte Senator Böger ein, dass Arbeitssuche und Bewerbungsgespräche erheblich behindert würden, wenn die Kinder nicht in die Kita gehen, sagt Staatssekretär Ebel. Mit der Nachbesserung habe die neue Kita-Verordnung nunmehr große Vorteile gegenüber der alten. Nach den alten "Dringlichkeitsstufen" können de facto nur alleinerziehende, sozial schwache Mütter für ihre Kleinst- oder Schulkinder einen Kitaplatz bekommen. Jetzt soll nach transparenteren Kriterien der tatsächliche "Betreuungsbedarf" von Familien ermittelt werden, aus dem sich dann für mehr Kinder ein Rechtsanspruch ergebe.

Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht es weiterhin anders: Die Nachbesserungen seien "völlig unzureichend", erklärte die GEW gestern. Sollte die Kita-Verordnung durchgesetzt werden, bedeute dies trotz des Zugeständnisses an Arbeitslose eine Verschlechterung für die Eltern. Auch die geplante Reduzierung der Betreuungszeit von sieben auf fünf Stunden müsse zurückgenommen werden. Außerdem sollen Eltern, die ihre Kinder länger betreuen lassen wollen, dies beim Sozialpädagogischen Dienst begründen. Bei psychischen und sozialen Familienproblemen stelle dies eine "Selbstbezichtigung" dar und werde Betroffene zögern lassen, überhaupt einen Platz zu beantragen.

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