zum Hauptinhalt

Berlin: Auch nach dem Amoklauf kein Alkoholverbot zur WM

Polizeipräsident und Senat halten eine solche Maßnahme für überzogen Ausnahmen nur bei Risikospielen. Innenstadtverbot für 40 Berliner Hooligans

Von

Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch hat Forderungen nach einem generellen Alkoholverbot bei Veranstaltungen zur Fußball-Weltmeisterschaft eine Absage erteilt. Eine solche Maßnahme halte er auch nach dem Amoklauf des betrunkenen Jugendlichen am Wochenende für überzogen, sagte Glietsch (Seite 10). Alkohol bleibe auf den Fanmeilen erlaubt, „die Händler müssen auch leben“, sagte Glietsch. Nur bei Risikospielen könne man entscheiden, den Ausschank von Bier etwa auf dem Fan-Fest auf der Straße des 17. Juni zu verbieten oder nur alkoholarmes Bier zu verkaufen. Mögliche Risikospiele sind Begegnungen wie Deutschland gegen Polen.

Ob in brenzligen Situationen der Ausschank von Bier verboten wird, entscheidet die Einsatzleitung des Fan-Festes, in der Polizei, Senatskanzlei und Ausrichter vertreten sind. In dieser Linie sind sich der Polizeipräsident Dieter Glietsch und Senatssprecher Michael Donnermeyer einig. „Fußball und Bier gehören zusammen, wir bleiben gelassen und rechnen mit einem entspannten Fest“, sagte Donnermeyer dem Tagesspiegel. Auf vielen Großveranstaltungen in Berlin, zum Beispiel den Silvesterfeiern am Brandenburger Tor, habe sich ein Verfahren eingespielt, das nach dem Amoklauf nicht geändert werden müsse. Dazu gehöre auch, dass angetrunkenen Besuchern kein Bier mehr ausgeschenkt werde. „Die Händler und Lieferanten, die auf den Verkauf der Getränke angewiesen sind, wissen und akzeptieren, dass die öffentliche Sicherheit Vorrang hat.“

Bei dem Amoklauf am Hauptbahnhof handelt es sich nach Auffassung des Polizeipräsidenten um ein „singuläres Ereignis“. Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen für die WM lehnt Glietsch daher ab. Bei Großveranstaltungen wie der Fußball-WM gebe es „keine absolute Sicherheit“. Es könne nie ausgeschlossen werden, „dass ein betrunkener Amokläufer in einer Menschenmenge wahllos um sich sticht“. Die Berliner Polizei sei aber „optimal“ auf die WM vorbereitet. Auch hätten Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Strategien zunehmend miteinander verzahnt.

Etwa 40 Berliner Hooligans dürfen während der gesamten WM nicht einmal in die Nähe der Fanmeilen kommen. Bei diesem harten Kern der Fußballgewalttäter solle eine so genannte Aufenthaltsverbotsverfügung verhängt werden, kündigte Polizeipräsident Glietsch an. Kommen die Personen in die Nähe der Fanveranstaltung, werden sie sofort festgenommen – auch ohne jede Straftat.

Durch die Urlaubssperre sei während der WM weit mehr Polizei als sonst auf der Straße zu sehen, kündigte Glietsch an. Eigens für die WM wurde ein komplett neues Abfertigungsverfahren für Festgenommene geschaffen. Danach sollen sich Staatsanwälte sofort von den festnehmenden Polizisten die Tat schildern lassen und sofort entscheiden. Bislang mussten Polizisten manchmal stundenlang warten, bis sich ein Staatsanwalt den Fall anhörte – in dieser Zeit fehlte der Beamte auf der Straße. Ausgelegt sei das System „Zentrale Bearbeitung“ auf große Mengen Straftäter gleichzeitig. Getestet worden sei das System am 1. Mai bei der Kreuzberger Randale. Generalstaatsanwalt Ralf Rother kündigte an, dass neben sieben Staatsanwälten der zuständigen Abteilung weitere 14 in Rufbereitschaft seien. Während der Spieltage sind auch im Stadion Staatsanwälte anwesend.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false