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Berlin: Auf kleine Klassen müssen Gymnasiasten weiter warten

In den siebten Klassen sitzen bis zu 36 Schüler – die Neuregelung des Abgeordnetenhauses kam zu spät für das neue Schuljahr

Von Susanne Vieth-Entus

Kein guter Start für frisch gebackene Gymnasiasten: Bis zu 36 Kinder sitzen auch dieses Jahr wieder in etlichen neu eingerichteten siebten Klassen. Mit dieser Hiobsboschaft wurden Eltern, Lehrer und Schüler nach den Ferien konfrontiert. Zwar hat das Abgeordnetenhaus die Klassenfrequenzen noch im Mai auf 32 Schüler begrenzt. Für das jetzt begonnene Schuljahr kam diese Neuregelung aber zu spät, weil die Schüler-Zuweisung bereits abgeschlossen war.

„So große Klassen hatten wir noch nie“, heißt es etwa aus der Neuköllner Leonardo-da-Vinci-Oberschule. Hier gibt es fünf siebte Klassen. Vier davon bestehen aus 36 Kindern, eine hat „nur“ 35. Eine zusätzliche Klasse konnte aus räumlichen Gründen nicht aufgemacht werden, da die Schule nur fünfzügig konzipiert ist. Volle Klassen gibt es auch an der Albert-Einstein-Oberschule (Neukölln) und an der Wald-Oberschule (Charlottenburg). Hier sitzen 34 Kinder in den siebten Klassen.

Diese Beispiele sind keine Einzelfälle. Denn bisher war es für stark nachgefragte Schulen kaum möglich, kleinere Klassen aufzumachen: Solange die Schülerzahl unter 34 lag, ließen es die Gerichte immer wieder zu, dass sich Familien einklagten. Deshalb „stopften“ die Schulämter von vornherein die Klassen voll. Hinzu kommt, dass etliche Schulen auch von sich aus zu viele Schüler annehmen, um entsprechend mehr Lehrer-Personal zugewiesen zu bekommen.

Diese Personalpolster werden von den Schulen gern benutzt, um sich kleinere Klassen oder Kurse in den höheren Jahrgängen erlauben zu können. Außerdem gehen die Schulen davon aus, dass im Probehalbjahr einige Schüler scheitern: Wenn die Klassen dann zu klein werden, droht die Zusammenlegung von Parallelklassen, was für die Schüler auch nicht einfach zu verkraften ist.

Viele Lehrer fragen sich allerdings, wie sie mit 34 oder 35 Schülern vernünftigen Unterricht organisieren oder gar neue Methoden ausprobieren sollen. Schließlich haben sie es gerade in dieser Klassenstufe mit pubertierenden Kindern zu tun, die auch dazu noch den Übergang von der Grundschule verkraften müssen. Groß ist deshalb die Erleichterung darüber, dass es ab kommendem Schuljahr mit den ganz großen Frequenzen vorbei ist. Denn die Obergrenze von 32 Schülern, die jetzt im Schulgesetz verankert wurde, bindet nicht nur die Gerichte, wenn sich Schüler einklagen wollen. Sie verhindert auch, dass Schulleiter Mammutklassen aufmachen, um sich Personalpolster anzulegen.

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