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Berlin: Auf Villen spezialisiert: Serieneinbrecher muss in Haft

Die Jahre im Gefängnis hatte der Einbrecher offenbar schnell verdrängt. Erst neun Monate in Freiheit, hebelte er erneut Terrassentüren auf und stahl Bargeld, EC-Karten, Uhren, Schmuck oder Laptops.

Die Jahre im Gefängnis hatte der Einbrecher offenbar schnell verdrängt. Erst neun Monate in Freiheit, hebelte er erneut Terrassentüren auf und stahl Bargeld, EC-Karten, Uhren, Schmuck oder Laptops. Zehn Taten gab er gestern vor Gericht zu. „Als ich kein Geld mehr hatte, ist passiert, was passiert ist“, sagte der 37-jährige Dragan M. Sein Revier war vor allem Biesdorf. Die Anklage ging von einem Schaden von rund 8000 Euro aus.

Der Verkäufer aus Serbien war Anfang Juli mit einem Bohrer in der Tasche gefasst worden, der bei mehr als 20 Einbrüchen als Tatwerkzeug diente. Er legte gleich ein Geständnis ab. Die Namen von Komplizen kamen allerdings nicht über seine Lippen. So war es auch vor den Richtern. Die gestohlenen Sachen habe er stets verkauft, sagte der Angeklagte. Die Hehler seien flüchtige Bekannte gewesen. Mit Dragan M. musste sich die Justiz in den letzten Jahren mehrfach befassen. Vor fünf Jahren erhielt er die erste Haftstrafe wegen eines versuchten Einbruchs. Die verhängten neun Monate verbüßte er bis auf den letzten Tag. Doch ein halbes Jahr später stieg er serienmäßig in Villen ein und brachte es zuweilen auf bis zu sechs Taten in einer Nacht. Dafür verurteilte ihn ein Gericht 2005 zu sechs Jahren Gefängnis. Nach zwei Dritteln wurde M. in seine Heimat abgeschoben – reiste aber erneut illegal ein.

Um wieder seinem Gewerbe nachzugehen? „Ich kam nur zurück, um meine Kinder zu sehen“, behauptete der Angeklagte. Seine in Deutschland lebende Ex-Frau aber sei mit den Zwillingen unbekannt verzogen. „Ich wollte doch nur so lange bleiben, bis ich die Kinder gesehen habe.“ Aus Sicht der Richter aber war das nicht der vorrangige Grund für seine Rückkehr nach Deutschland. Mit einer gewissen Kunstfertigkeit sei M. unbemerkt in Häuser eingedrungen, hieß es im Urteil. Eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten erging gegen den Serieneinbrecher. K. G.

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