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Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD).

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Aufarbeitung in Brandenburg: Ex-Stasi-Mitarbeiter dürfen beim Staatsschutz bleiben

Brandenburgs SPD-Innenminister Dietmar Woidke, sagt, bei den Stasi-belasteten Staatschützern handele es sich nicht um Fälle mit „schwerwiegenden Belastungen“. Doch die CDU-Opposition fordert weiter Konsequenzen.

Alle früheren Stasi-Mitarbeiter bleiben im Staatsschutz des brandenburgischen Landeskriminalamtes. Das hat Innenminister Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag auf einer Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss im Landtag nach Abschluss seiner internen Prüfung der Fälle mitgeteilt. Er wies damit Forderungen insbesondere der CDU-Opposition nach generellen Konsequenzen zurück. Er sehe wie sein Vorgänger Jörg Schönbohm (CDU) „keine Veranlassung“, die Beamten zu entfernen oder zu versetzen, dazu „bestehe kein Grund“, sagte Woidke.

Die mit Spannung erwartete Sitzung war von CDU- und FDP-Opposition beantragt worden. Zuvor war bekannt geworden, dass nach vorher nie publizierten Zahlen des Innenministeriums 17 von 56 Staatsschützern, also jeder Dritte, vor 1989 für den DDR-Geheimdienst tätig waren. Die Aufregung darüber hält an, da der Staatsschutz auch für Terrorabwehr zuständig, mit verdeckten Observationen und Telefonüberwachungen befasst ist.

Zu den umstrittenen Staatsschützern mit Stasi-Vita hat Woidke, der seit 2010 im Amt ist und unter allen Innenministern bisher den konsequentesten Kurs im Umgang mit Stasi-Belastungen in der Polizei fährt, sich inzwischen einen „persönlichen Eindruck“ aller Fälle gemacht. Er begründete seine Linie damit, dass es bei den 17 Staatsschützern, zur Wende alles Jüngere im Alter von 23 oder 24 Jahren, „keine schwerwiegenden Belastungen“ gegeben habe. Alle seien nach einer Einzelfallprüfung in den Polizeidienst gekommen. Neun davon seien in den Jahren 1993/1994 eingestellt worden, nachdem sie zumeist ein vor der Wende als Stasi-Mitarbeiter begonnenes Kriminalistikstudium beendet hatten. Woidke verwies darauf, dass es damals angesichts einer dramatischen Kriminalitäts- und Unfallentwicklung im Land einen hohen Einstellungsbedarf bei der Polizei gegeben habe. „Deshalb hat man qualifizierte Fachleute eingestellt.“ Woidke sagte, der Staatsschutz sei „gut aufgestellt“.

Die Ausführungen des Ministers stießen besonders bei der oppositionellen Union auf Unverständnis. Das Beamtenrecht umfasse Alimentation und Verwendungen, aber es umfasse nicht das Recht, „frühere Stasi-Leute gerade im sensiblen Staatsschutz einzusetzen“, sagte der CDU-Abgeordnete Björn Lakemacher, früher Bundespolizist und zeitweise selbst beim Staatsschutz tätig. „Warum haben es Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen anders geschafft?“

An der Sitzung nahmen quasi als geladene Zeitzeugen die früheren Innenminister Jörg Schönbohm (CDU, 1999 bis 2009) und Alwin Ziel (SPD, 1990 bis 1999) teil, außerdem der frühere Justizminister Hans Otto Bräutigam (1990 bis 1999, parteilos). Schönbohm nutzte den Auftritt, um scharfe Kritik am „Brandenburger Weg“ in der früheren „Kleinen DDR“ zu üben, der nach 1990 zur im Vergleich zu anderen Ost-Bundesländern großzügigen Einstellung von früheren Stasi-Mitarbeitern in den Polizeidienst geführt habe. „Brandenburg ist einen anderen Weg gegangen. Ich habe den Eindruck, dass das dem Land jetzt auf die Füße fällt.“ Als er sein Amt 1999 angetreten und die früheren Stasi-Mitarbeiter vorgefunden habe, seien juristisch „die Messen gesungen“ gewesen. Schönbohm sprach sich dafür aus, die neuen, erweiterten Möglichkeiten zu Stasi-Überprüfung der Polizei – die es zu seiner Amtszeit nicht gegeben habe – konsequent anzuwenden. „Die Situation und die politische Stimmung ist anders.“

Dagegen rechtfertigte Schönbohms Vorgänger Alwin Ziel (SPD) die damalige Einstellungspraxis in seiner Amtszeit, die in „rechtsstaatlichen Verfahren“ durchgeführt worden sei. Der Linke-Abgeordnete Jürgen Maresch, der ebenfalls früher Bundespolizist war, widersprach Einschätzungen, dass Brandenburg eine Ausnahme sei. Nach seinen Erfahrungen seien bei der Bundespolizei „hunderte frühere Stasi-Mitarbeiter“ eingestellt worden.

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