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Berlin: Aufräumen in DRK-Kliniken wird teuer

Arzt klagte gegen Kündigung und schloss mit Arbeitgeber einen Vergleich

Der Skandal um mutmaßlichen Abrechnungsbetrug an den DRK-Kliniken wird den Krankenhauskonzern vermutlich teuer zu stehen kommen. Nicht nur, dass elf Millionen Euro Schadensersatz an die Kassenärztliche Vereinigung gezahlt werden mussten – auch das Personal ist nicht so einfach loszuwerden. Das zeigte sich am Mittwoch erneut vor dem Arbeitsgericht. Der Radiologe Michael P. klagte gegen seine Kündigung – und hätte in der ersten Instanz Erfolg gehabt, wenn es dem Gericht nicht gelungen wäre, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Nun müssen die DRK-Kliniken ihm 37 000 Euro Abfindung zahlen, dazu ausstehende Gehälter und Anwaltskosten. Außerdem bekommt er ein wohlwollendes Zeugnis mit der Beurteilung „gut“.

Der Kläger war seit 2003 als Radiologe bei den DRK-Klinken beschäftigt. 2004 begann dort die Gründung der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), eine Möglichkeit für Krankenhäuser, auf ihrem Gelände verschiedenste Arztpraxen zu betreiben. Freiberuflich tätige Ärzte übertrugen dafür ihre Kassenzulassungen an die MVZ-GmbH und ließen sich von dieser dann anstellen. Das MVZ-System, das an die Polikliniken der DDR erinnert, sollte für die Patienten vorteilhaft sein, da im Notfall schneller Zugriff auf verschiedene Fachärzte und ein Krankenhaus gewährleistet ist. Aber das System bot offenbar auch etliche Anreize zum Abrechnungsbetrug.

Unter dem Verdacht des Abrechnungsbetrugs wurden im Juni 2010 der Chefarzt der Radiologie und zwei Geschäftsführer der DRK-Kliniken verhaftet. Im September 2010 durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft Büroräume der DRK-Klinikstandorte in Mitte, Westend und Köpenick, der fünf MVZs sowie 86 Wohnungen von Ärzten und Klinikpersonal.

Insgesamt wird derzeit gegen 94 Ärzte ermittelt, auch gegen Michael P. Ihm wurde im Juli 2010 gekündigt. Er war sowohl bei den Kliniken als auch bei der MVZ-GmbH angestellt und zeitweise auch für die Einteilung der Assistenzärzte zuständig. Diese sollen Leistungen erbracht haben, die dann als Leistungen der Fachärzte des MVZ oder sogar als Chefarztbehandlungen abgerechnet wurden. Der Kläger beteuerte nun, davon nichts gewusst zu haben. Er habe nur auf Weisung der Geschäftsführung gehandelt. „Die Behauptung, der Kläger habe die Abrechnungspraxis nicht gekannt, halten wir für realitätsfern“, stellte die Vorsitzende Richterin Christiane Seiler klar. Auch das Gutachten eines Strafrechtlers und der zweite Zwischenbericht des Landeskriminalamts würden den Verdacht, der Kläger habe sich strafbar gemacht, eher erhärten.

Dennoch seien für eine Verdachtskündigung nicht genügend konkrete Tatsachen vorgetragen worden. So wurde die fristlose Kündigung jetzt im Rahmen des Vergleichs in eine betriebsbedingte umgewandelt. Durch den Vergleich sind beide Arbeitsverträge des Klägers erledigt. fk

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