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AUFSICHTSRÄTE: Nicht immer wird das Parlament gefragt

In den Ländern Berlin und Brandenburg gibt es unterschiedliche Regeln bei der Besetzung von Aufsichtsräten. Um ihre Interessen in landeseigenen Unternehmen oder in Unternehmen mit Landesbeteiligung durchzusetzen, entsenden die Regierungen Vertreter in die Aufsichtsräte.

In den Ländern Berlin und Brandenburg gibt es unterschiedliche Regeln bei der Besetzung von Aufsichtsräten. Um ihre Interessen in landeseigenen Unternehmen oder in Unternehmen mit Landesbeteiligung durchzusetzen, entsenden die Regierungen Vertreter in die Aufsichtsräte. In Berlin entscheidet der Senat – vom Liegenschaftsfonds abgesehen – eigenmächtig darüber, in Brandenburg müssen die Ministerien die Zustimmung des Landtags einholen. Zuletzt hatte sich das Personalkarussell in den Aufsichtsräten der landeseigenen Berliner Gesellschaften nach der Bildung des schwarz-roten Senats gedreht: In das Kontrollgremium der Flughafengesellschaft rückte Parteichef und Innensenator Frank Henkel (CDU) ein. Er nahm den Platz von Ex-Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) ein. ball/thm

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