zum Hauptinhalt

Berlin: Aufstand ums Gedenken

Im Bezirk Mitte ist ein Streit um die Erinnerung an den 17. Juni entbrannt. Ein Pro und Contra

Ein Schlüsselmoment der deutschen Geschichte soll nicht in Vergessenheit geraten. Seit Jahren kämpft Carl-Wolfgang Holzapfel, Vorsitzender des Opferverbands „Vereinigung 17. Juni 1953 e. V.“, für eine stärkere Verankerung des Tages des Volksaufstandes in der DDR im Bewusstsein der Deutschen: zuletzt 2005 mit einem neuntägigen Hungerstreik vor dem Finanzministerium. Dieser Platz an der Leipziger Straße / Ecke Wilhelmstraße, wo der Volksaufstand einen seiner entscheidenden Brennpunkte hatte, soll nach Holzapfels Meinung künftig „Platz des 17. Juni“ heißen.

Es gibt jedoch in der Stadt schon Orte der Erinnerung. Im Ostteil Berlins wurden zwei Straßen und ein Platz nach herausragenden Persönlichkeiten des Aufstandes benannt, so etwa die Siegfried-Berger-Straße in Köpenick: Der Sozialdemokrat Berger stand 1953 an der Spitze eines Demonstrationszuges aus dem Funkwerk Köpenick und wurde später von einem sowjetischen Militärtribunal zu sieben Jahren Arbeitslager verurteilt.

Im Westteil Berlins erinnert seit mehr als einem halben Jahrhundert die Straße des 17. Juni an die gewaltsame Niederschlagung des Aufstandes. Nur fünf Tage nach dessen Ende beschloss der Senat die Umbenennung der damaligen Charlottenburger Chaussee in Tiergarten. Und auf dem Mittelstreifen der Potsdamer Chaussee in Zehlendorf erinnert seit jener Zeit ein grobes Holzkreuz an den Aufstand, das damals dort spontan zur Erinnerung errichtet wurde.

Das ist nicht ausreichend. Meint Holzapfel im Einklang mit dem Regierenden Bürgermeister und der Senatskanzlei. Vor gut elf Monaten beantragte er deshalb beim Bezirksamt Mitte eine entsprechende Benennung des Platzes vor dem Finanzministerium. Der zuständige Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung in Mitte, Ephraim Gothe (SPD), antwortete, grundsätzlich unterstütze er die Idee, das Gedenken an den 17. Juni zu fördern. Besagter Platz sei jedoch Privatfläche des Bundesministeriums der Finanzen.

Und auch wenn das Finanzministerium jüngst erklärte, dass es mit einer Benennung des Platzes einverstanden sei, gibt es doch gesetzliche Hürden für die Umbenennung. Paragraf 5 des Berliner Straßengesetzes besagt: „Privatstraßen, -wege oder -plätze sollen öffentlich benannt werden, soweit dies zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten notwendig ist.“ Namensdopplungen sind untersagt: Die Feuerwehr muss im Ernstfall zweifelsfrei wissen, wohin sie zu fahren hat. Gothes aktueller Kompromissvorschlag: Er will den kartografischen Verlagen vorschlagen, an der Ecke Leipziger- / Wilhelmstraße das dortige „Denkmal des 17. Juni 1953“ einzutragen. Moritz GathmannWas meinen Sie: Soll es in Mitte einen „Platz des 17. Juni“ geben? Rufen Sie am heutigen Sonntag zwischen 8 und 23 Uhr an. Wenn Sie dafür sind, wählen Sie bitte die Nummer 0137-20 33 33 - 1. Sind Sie dagegen, wählen Sie 0137-20 33 33 - 2 (14 Cent pro Anruf). Das Ergebnis veröffentlichen wir am Dienstag.

Die Diskussion zum Thema findet auch im Internet statt unter: www.tagesspiegel.de/umfragen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false