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Berlin: Aus dem zentralen Stellenpool wird erst einmal nichts

SPD und PDS wollen das Projekt nach der Sommerpause retten

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Es gibt Ideen, die brauchen viel Zeit, um zu reifen. Dazu gehört ganz offenkundig der „zentrale Stellenpool“: Er soll öffentlich Bedienstete, die auf nicht mehr benötigten Stellen sitzen, in andere Verwaltungsbereiche vermitteln, wo ihre Arbeitskraft wieder nutzbringend eingesetzt werden kann. Mitarbeiter, die nicht mehr vermittelbar sind, sollen weitergebildet werden, um sie fit zu machen für einen neuen Job. Möglicherweise sogar außerhalb der Landesverwaltung. Älteren Arbeitnehmern soll der Stellenpool helfen, auf Altersteilzeit oder in Sonderurlaub zu gehen. Oder prämienbegünstigt aus dem öffentlichen Dienst auszuscheiden.

Soweit die Idee. Sie wurde schon von der großen Koalition hin- und hergewendet. Nun hat der rot-rote Senat seine Not damit. Der Beschluss für ein „landesweites Überhangmanagement“, der gestern gefasst wurde, wandert ins Parlament – zwecks Beseitigung schwerer Mängel. Die Regierungsfraktionen von SPD und PDS hatten dem zuständigen Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) ihre Bedenken schon im Mai mitgeteilt. Sarrazin versprach, bis Mitte Juni Stellung zu nehmen. Erst nach der Sommerpause wird in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses weiterdiskutiert. Mit ungewissem Ausgang.

Was macht den Stellenpool so schwierig, der als eigenständige Behörde den Personalüberhang in der Senats- und Bezirksverwaltung übernehmen und umverteilen soll?

Erstens: Beamte haben das Recht, auf eine gleichwertige Stelle in der Verwaltung versetzt zu werden. Der Stellenpool als „virtueller Arbeitgeber“ wäre das wohl nicht. Betroffene Beamte könnten mit Aussicht auf Erfolg klagen. Öffentliche Arbeiter und Angestellte wiederum könnten auf Gleichbehandlung pochen. Das Überhangmanagement wäre ad absurdum geführt.

Zweitens: Die Personalvertretungsrechte könnten vom Stellenpool eventuell verletzt werden. Zum Beispiel durch kurze Fristen bei der Stellungnahme zu einzelnen Abordnungen oder Versetzungen. Die Umverteilung von Personal soll ja schneller als bisher funktionieren.

Drittens: Die zwölf Bezirke befürchten, dass ihre Personalhoheit in Gefahr gerät. Die ist bislang unangetastet. Es ist (noch) Sache der einzelnen Bezirksämter und Senatsressorts, mit ihrem jeweiligen Personalüberhang vernünftig umzugehen.

Im gestrigen Senatsbeschluss wurden diese Bedenken nicht aufgegriffen. Stattdessen bekriegten sich die Finanz- und die Justizverwaltung wochenlang, ohne die heiklen Rechtsfragen miteinander zu klären. „Wir arbeiten dran, wir diskutieren intensiv“, versichert die persönliche Referentin des Finanzsenators, Sandra Hildebrandt. Aber die juristischen Probleme seien nicht „easy going“ zu lösen. Die Landesverfassung, das Personalvertretungsgesetz, der Datenschutz usw. müssten Berücksichtigung finden. Es gebe zwar Erfahrungen mit zentralen Stellenpools bei der Deutschen Bahn, der Telekom und der Post. Aber die seien nur bedingt übertragbar auf eine Landesverwaltung. SPD- und PDS arbeiten nun an Änderungsvorschlägen, um den Stellenpool zu retten. Zum Beispiel müssen die Dienststellen ihre Arbeitgeberbefugnis nicht unbedingt an den Pool übertragen. Oder man könnte sie mit dem Geld, dass der Überhang pro Stelle kostet, künftig belasten. Manchmal lockern finanzielle Marterinstrumente ja die Blockadementalität.

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