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Berlin: Aus Kränkung geschossen: 15 Jahre Haft

Nach 22jähriger Ehe habe sich Michael S. von seiner Familie ausgeschlossen gefühlt, sagte die Vorsitzende Richterin.

Nach 22jähriger Ehe habe sich Michael S. von seiner Familie ausgeschlossen gefühlt, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Rachepläne, die er entwickelte, endeten als Blutbad. Doch ein Mörder ist der 48-jährige S., der seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und deren Beschützer erschoss, laut Berliner Landgericht nicht. Gestern wurde der sechsfache Familienvater wegen Totschlags zu 15 Jahren Haft verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten dagegen lebenslange Haft wegen Mordes gefordert.

Lorette S. hatte sich am 20. Januar mit ihrem Noch-Ehemann im Jugendamt Neukölln getroffen. Sie stritten um fünf minderjährige Kinder. Die 42-jährige Frau hatte aus Angst vor S., von dem sie seit mehr als einem Jahr getrennt lebte, zwei Beschützer an ihrer Seite, einer davon ihr neuer Lebensgefährte. Nur wenige Minuten später zog der Angeklagte eine Pistole aus dem Hosenbund. „Er suchte die Konfrontation“, hieß es im Urteil. S. habe das Trio verfolgt. „Er fühlte sich ausgeschlossen aus der Gemeinschaft.“ S. schoss zuerst auf einen Beschützer, dann auf Lorette. Als sie bereits verletzt am Boden lag, habe er „mit absolutem Tötungswillen“ weitere Kugeln auf die Frau abgefeuert, sagte die Vorsitzende Richterin. Der neue Lebensgefährte von Lorette S., den der Angeklagte nach eigenen Angaben eigentlich treffen wollte, konnte unverletzt entkommen.

Anders als die Anklage sah das Gericht keine niederen Beweggründe, die eine Verurteilung wegen Mordes gerechtfertigt hätten. Man habe die Gedankenwelt des „einfach strukturierten“ Angeklagten berücksichtigt. Staatsanwalt und der Anwalt der ältesten Tochter von S., die als Nebenklägerin auftrat, wollen Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen. K. G.

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