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Berlin: Ausgekippt

Auf dem Bushaltestellenpflaster: Kippen und Kaugummis. Einfach alles fallen zu lassen, wo man gerade steht, ist nicht erlaubt: Nach Paragraph 8 Absatz 1 des Straßenreinigungsgesetzes ist „jede vermeidbare Verschmutzung der Straße“ verboten.

Auf dem Bushaltestellenpflaster: Kippen und Kaugummis. Einfach alles fallen zu lassen, wo man gerade steht, ist nicht erlaubt: Nach Paragraph 8 Absatz 1 des Straßenreinigungsgesetzes ist „jede vermeidbare Verschmutzung der Straße“ verboten.

Kosten: Rund 50 Euro muss zahlen, wer seinen Zigarettenstummel auf die Straße wirft. Für Kaugummis gibt es keine festen Sätze. Wie bei jeder Ordnungswidrigkeit ist das Bußgeld Ermessenssache.

ErwischFaktor: Geht gegen null. Kaum einer wird tatsächlich zur Kasse gebeten, sagt Ulrich Krüger, Fachbereichsleiter im Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben. Er kann sich an ein Bußgeld für ein weggeworfenes Kaugummi nicht einmal erinnern. „Es kann nicht immer und überall und an jedem Ort ein Polizist stehen“, sagt er. frh

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