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Berlin: Ausgleich für Altersversorgung

Einigung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Senat und Gewerkschaften haben sich auf eine Regelung für die Zusatzversorgung älterer Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes geeinigt. Danach erhalten Angestellte und Arbeiter, die am 1. August vergangenen Jahres mindestens 55 Jahre alt waren, mit ihrem Ruhestand eine Abfindung.

Die Leistung soll Verluste ausgleichen, die infolge der 2003 vereinbarten Lohnkürzungen im öffentlichen Dienst entstehen. Nach dem vor fast einem Jahr geschlossenen Berliner Tarifvertrag müssen Angestellte und Arbeiter auf 8 bis 12 Prozent ihres Gehalts verzichten. Die Einbußen ziehen auch eine Reduzierung bei der betrieblichen Altersversorgung nach sich. Um diese Nachteile auszugleichen, hat sich Innensenator Ehrhart Körting (SPD) mit den Gewerkschaften Verdi, GEW, GdP, IG BAU und dem Deutschen Beamtenbund geeinigt, den gekürzten Betrag als Einmalzahlung weiterzugeben. Von der Regelung profitieren schätzungsweise 16000 Mitarbeiter, darunter in den Senatsverwaltungen, Bezirken und Kitas. Lehrer sind ausgenommen, weil der Tarifvertrag für sie nicht gilt. Die Summe richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der Dauer der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem. ddp

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