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Berlin: AUSKUNFTSPFLICHT

Das „Informationsfreiheitsgesetz“ gibt es in Berlin seit 1999. Behörden sind danach verpfichtet, jedem Bürger Akteneinsicht zu gewähren.

Das „Informationsfreiheitsgesetz“ gibt es in Berlin seit 1999. Behörden sind danach verpfichtet, jedem Bürger Akteneinsicht zu gewähren. „Damit ist der Staat gezwungen, sich vom traditionellen Amtsgeheimnis zu verabschieden“, heißt es beim Datenschutzbeauftragten. Die Bürger machten bisher von der Möglichkeit, Behördenentscheidungen zu überprüfen, allerdings nur selten Gebrauch. Eine Statistik über die Zahl der Anträge gibt es nicht. Der Datenschutzbeauftragte fordert deshalb eine gesetzliche Verpflichtung für die Behörden, Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz statistisch zu erfassen. Gezählt werden bislang nur die Fälle, bei denen sich Bürger über Zurückweisungen ihrer Begehren beschweren – etwa 100 pro Jahr. chl

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