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Simran Sodhi drohte die Ausweisung. Jetzt darf sie doch als Integrationslotsin weiterarbeiten.

© C. Antonakos-Wallace/Wings & Roots

Ausländerrecht: Integrationslotsin darf jetzt doch in Berlin bleiben

Die aus Indien stammenden Integrationslotsin Simran Sodhi sollte zunächst die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden. Es bestehe kein "öffentliches Interesse". Jetzt darf sie aber doch bleiben.

Die aus Indien stammende Integrationslotsin Simran Sodhi kann vorerst weiter in Berlin bleiben. Die 27-Jährige, die in Treptow-Köpenick Migranten berät und bei Behördengängen begleitet, muss nicht damit rechnen, das Land verlassen zu müssen und ausgewiesen zu werden. Wie die deutsch-amerikanische Bildungsinitiative „Wings and Roots“ mitteilte, soll sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bei einem Treffen mit Vertretern von Ausländerbehörde, Senat und des Bezirks Treptow-Köpenick geschaffen worden seien die Voraussetzungen dafür geklärt worden. In den vergangenen Wochen hatten rund 71 000 Menschen eine Online-Petition gegen die geplante Abschiebung Sodhis unterschrieben. Sodhi war vor sechs Jahren nach Deutschland gekommen und hatte zunächst an der Humboldt-Universität studiert. Vor 18 Monaten machte die Germanistin dort ihren Master-Abschluss in Europäischer Ethnologie.

Als jetzt ihre Aufenthaltserlaubnis auslief, wollte die Ausländerbehörde sie bis Ende Mai ausweisen. Zur Begründung hieß es, es gebe kein „öffentlichen Interesse“ an Sodhis Verbleib in Deutschland. Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) hatte sich über diese Begründung äußerst verwundert gezeigt. Und auch Innenminister Frank Henkel (CDU) sprach sich für eine erneute Überprüfung des Falles und eine Lösung für Simran Sodhi aus. „Das muss jedoch im Einklang mit der geltenden Rechtslage erfolgen“, sagt Henkel. Zudem hatte die Ausländerbehörde Sodhis Gehalt als für eine Akademikerin zu niedrig bewertet. Wie „Wings and Roots“ jetzt mitteilte, wird der Arbeitsvertrag nunmehr entsprechend angepasst. Bei reduzierter Stundenzahl soll sie eine höhere Gehaltseinstufung bekommen. Danach wird ihr eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. (sik, mit epd)

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