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Berlin: Ausreisen, um bleiben zu können

Ausländerbeauftragter: Salam Hamade hat noch eine Chance

Salam Hamade kann vielleicht doch hierbleiben. Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening sieht dafür noch eine rechtliche Möglichkeit. „Das funktioniert aber nur, wenn alle mitziehen“, hieß es aus seinem Büro. Die 22-jährige Palästinenserin aus dem Libanon müsste dafür ausreisen, im Ausland ein Visum für Deutschland beantragen und mit dem Visum wieder einreisen. Dafür ist aber nicht unbedingt ein Flug nach Beirut nötig, ein Trip etwa nach Straßburg könnte auch reichen. Dann könnte nach Paragraph 30 Absatz 1 des Ausländergesetzes eine Aufenthaltsbefugnis aus „dringenden humanitären Gründen“ erteilt werden. Die Frau, die als Asylbewerberin abgelehnt worden war, soll abgeschoben werden, obwohl sie getan hat, was die Behörden von ihr verlangten (der Tagesspiegel berichtete). Der Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann kritisierte die Ämter für ihr Verhalten. „Man hätte ihr sagen müssen, dass sie, wenn sie einen Pass vorlegt, ihr Bleiberecht verliert“, sagte Ratzmann. „Stattdessen hat man sie ins offene Messer laufen lassen.“ Hamade hatte eine Aufenthaltsbefugnis im Zuge der so genannten Altfallregelung beantragt, um bleiben zu können. Dafür brauche sie einen Pass, hieß es, und so beschaffte sie einen. Dass sie damit zugleich das Abschiebungshindernis beseitigte, sagte man ihr offenbar nicht. Deswegen soll sie jetzt abgeschoben werden.

Günter Piening forderte eine Härtefallregelung im Asylrecht. Damit könnte Menschen wie Salam Hamade das Hierbleiben ermöglicht werden. „Die Ausländerbeauftragten der Länder sind schon seit langem für eine Härtefallregelung“, sagte Piening dem Tagesspiegel. Das neue Zuwanderungsgesetz sehe eine solche auch vor. Allerdings befürchte er, dass die unionsgeführten Länder das im Gesetzgebungsverfahren noch zu Fall bringen. Der bisherige Zustand sei unbefriedigend. „Alle paar Jahre gibt es eine Altfallregelung, das ist dann wie eine Tür, durch die man gehen kann.“ Volker Ratzmann stimmt Piening darin zu. „Der Fall von Salam Hamade ist ein gutes Beispiel dafür, dass eine Härtefallregelung erforderlich ist“, sagte er. Wer sich hier gut integriert habe, dem könne auf diesem Weg eine richtige Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden.

Fatina Keilani

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