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Thilo Sarrazin vor der Sitzung der Schiedskommission Ende Juni.

© dpa/Skolimowska

Ausschlussverfahren: Bei Sarrazin steht die Toleranz der SPD auf der Probe

Wenn die SPD sich selbst als Partei der „Toleranz und Vielfalt“ sieht, sollte sie Thilo Sarrazin einfach ertragen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Fatina Keilani

An Thilo Sarrazin beißt sich die SPD seit Jahren die Zähne aus. Dass er nicht so leicht loszuwerden ist, hat gute Gründe. Die Parteien sind dazu da, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken; auch sie selbst müssen nach demokratischen Grundsätzen verfasst sein. So steht es im Grundgesetz.

Das Parteiengesetz regelt das Nähere. Die Partei kann sich ihre Mitglieder bei der Aufnahme aussuchen. Ist das Mitglied aber erst einmal drin, kann sie es nicht so leicht wieder hinauswerfen. „Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt“, heißt es in Paragraph 10, Absatz vier des Parteiengesetzes.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts haben die Parteien den „Rang einer verfassungsrechtlichen Institution“. Wenn sie also die zentrale Mitwirkungsmöglichkeit für den Bürger sind, kann man einen mitwirkenden Bürger nicht einfach loswerden, wenn seine Ansichten einem nicht passen. Das würde dann indirekt die demokratische Verfasstheit des Staates in Frage stellen.

Donnerstag wurde bekannt, dass es der SPD im dritten Anlauf glücken könnte, Sarrazin auszuschließen. Der ist allerdings nicht der Typ, der sagt: „Na gut, dann geh ich halt.“ Im Gegenteil. Zudem kann er gar nicht erkennen, wodurch er der Partei geschadet haben soll.

Das Problem haben zwar auch andere Parteien, die SPD aber hatte es am häufigsten. Sie hat schon rund 50 Personen ausgeschlossen (meist weil sie zu links waren). Bei der CDU waren es zehn.

Die SPD hat die meisten Parteiausschlüsse von allen

Auch die AfD will nicht jedes Mitglied behalten. Den Orthopäden Ludwig Flocken, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, schloss sie wegen islamfeindlicher Äußerungen aus. Das wurde vom Hamburger Landgericht bestätigt. Gegen Flocken ist Sarrazin allerdings ein zahmer, nachdenklicher Bürger. Auch er kann noch vor die ordentlichen Gerichte ziehen, um sich im Falle des Ausschlusses zu wehren, und hat schon angekündigt, das auch zu tun.

Die Meinungsfreiheit hat in der Partei engere Grenzen als in der Demokratie generell. Jede Partei steht für bestimmte Überzeugungen, die sie vertritt und durchsetzen will. Ist die Partei im Parlament vertreten, gilt die Fraktionsdisziplin, die Abgeordneten abverlangt, die vorgegebene Meinung zu unterstützen. Daher kann dieselbe geäußerte Position in der einen Partei als parteischädigend gelten, in der nächsten aber nicht.

Islamfeindliche Äußerungen rechtfertigen bei einem Sozi vielleicht den Rauswurf, bei einem Rechtspopulisten regt sich nicht so schnell einer auf. Die AfD hat Sarrazin gleich eine Mitgliedschaft angeboten. Die SPD wirft Sarrazin vor, er habe gegen die Grundsätze der Partei verstoßen, zu denen „Toleranz und Vielfalt“ gehörten. Da habe jemand wie Sarrazin eben keinen Platz. Dabei wäre es womöglich Ausdruck der behaupteten Toleranz, Sarrazin einfach zu tolerieren. Das hätte zudem den weiteren Effekt, dass dieser sich nicht mehr als verfolgte Unschuld inszenieren könnte.

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