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Im Plenum des Abgeordnetenhauses stimmten SPD, Grüne, Linke, CDU und FDP am Donnerstag geschlossen gegen die AfD-Kandidaten für den Ausschuss für Verfassungsschutz.

© Fabian Sommer/dpa

Ausschuss für Verfassungsschutz: AfD-Kandidaten fallen erneut durch

Zum zweiten Mal scheitern die Kandidaten der AfD an der Wahl in den Ausschuss für Verfassungsschutz und die G10-Kommission.

Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird in der laufenden Legislaturperiode aller Voraussicht nach weder im Ausschuss für Verfassungsschutz noch in der für die Geheimdienstkontrolle zuständigen G10-Kommission vertreten sein.

Bei einer erneuten Abstimmung über die Mitgliedschaft zweier Abgeordneter der Fraktion stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grüne und Linke gemeinsam mit der FDP gegen die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten. Die CDU enthielt sich.

Selbiges hatte sich bereits Mitte Januar bei der ersten Wahl der Ausschussmitglieder zugetragen. Damals waren die Abgeordneten Ronald Gläser als Kandidat für die Mitgliedschaft im Ausschuss sowie dessen Fraktionskollege Karsten Woldeit als Kandidat für den Stellvertreterposten durchgefallen.

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Diesmal nominierte die AfD-Fraktion erneut Woldeit, den innenpolitischen Sprecher der Fraktion, sowie Martin Trefzer. Beide saßen bereits in der vergangenen Legislatur im Abgeordnetenhaus und gelten als Vertreter des vergleichsweise gemäßigten Teils der Partei - und scheiterten dennoch.

Die erneute Ablehnung der AfD-Kandidaten markiert einen Strategiewandel der übrigen Fraktionen im parlamentarischen Umgang mit der AfD. Noch in der vergangenen Legislaturperiode saß Ronald Gläser für die AfD im Verfassungsschutzausschuss.

Der Ausschuss für Verfassungsschutz hat elf Mitglieder und spielt unter den Parlamentsausschüssen eine besondere Rolle. Er ist für die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes zuständig. Seine Mitglieder haben wegen sicherheitsrelevanter Themen besondere Verschwiegenheitspflichten - genau wie die Mitglieder der G10-Kommission.

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