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Berlin: Austritt sofort: Senat spart sich die Tariferhöhung

Berlin verlässt Arbeitgeberverband vor dem Ende der Verhandlungen

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Um Gehaltserhöhungen im Öffentlichen Dienst zu vermeiden, verlässt der Senat schon heute die kommunalen Arbeitgeberverbände. Berlin muss einen bundesweiten Tarifabschluss dann nicht mehr übernehmen. Die Vorstände der Verbände hätten der Kündigung zugestimmt, teilte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) mit.

Die Gewerkschaften halten den vorzeitigen Ausstieg nicht für rechtens. Die Vorbereitung von Streikmaßnahmen werde deshalb fortgesetzt. Der Deutsche Beamtenbund erklärte, Berlin wolle sich durch Tarifflucht einem Abschluss der Tarifverhandlungen „auf nicht hinnehmbare Weise“ entziehen.

Körting spekuliert darauf, dass die Gewerkschaften nicht streikberechtigt sind, weil Berlin den Tarifverbund verlassen hat: „Es besteht Friedenspflicht.“ Streiks der Arbeiter und Angestellten wären erst dann zulässig, wenn Tarifverhandlungen auf Landesebene scheiterten. Der Innensenator bot den Gewerkschaften Verhandlungen an.

Kompromisslos reagierte Körting auf den Aufruf des DGB an die Beamten, gegen die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden „erbitterten Widerstand zu leisten“. Er drohte im Falle eines Beamtenstreiks mit disziplinarrechtlichen Schritten. Der Senat hatte am Montag die Arbeitszeit der Beamten um zwei Stunden und die Pflichtstundenzahl der Lehrer gestaffelt erhöht. Nach Senatsberechnung entspricht das einer Ersparnis von 75 Millionen Euro pro Jahr. Die geänderte Arbeitszeitverordnung tritt heute in Kraft. Körting sprach von einer „Notmaßnahme“. Er werde keine Hemmungen haben, „schlicht rechtswidrige“ Protestaktionen zu ahnden. Das kann von der mündlichen Abmahnung über Gehaltskürzungen bis zur Entfernung aus dem Dienst gehen.

Der stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Bernd Rissmann sagt, der Senat provoziere mit einseitigen Maßnahmen offenbar bewusst einen Streik. Bei einer solchen „willkürlichen Entscheidung gegen jede politische Vernunft“ hätten auch Beamte das Recht, sich mit Streikaktionen zu wehren.

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