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Um die Unterschriftenlisten für das Volksbegehren zum Tempelhofer Feld gibt es Zank.

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Auszählung des Tempelhofer Volksbegehrens: Gültig oder ungültig? Das ist die Frage

Bei der Auszählung der Unterschriften für das Volksbegehren Tempelhofer Feld gehen die Bezirke unterschiedlich vor. Streitpunkt ist die Angabe des Geburtsdatums. Die Tempelhof-Initiative sieht sich von Kritikern diskriminiert und vermutet Absprachen hinter den Kulissen.

Bei der Überprüfung der Unterschriftenlisten für das Volksbegehren Tempelhofer Feld herrscht offenbar Durcheinander. Einige Bezirke wie Pankow und Spandau erklären Einträge für ungültig, falls das Geburtsdatum in den Angaben fehlt. Die meisten Bezirke aber sind weniger streng. Sie halten sich an die Ausführungsbestimmungen des Landeswahlamtes zum Abstimmungsgesetz, das Berlins Volksbegehren regelt. Danach reichen allein Name, Adresse und Unterschrift zur Identifikation und damit für die Gültigkeit aus.

Bürgermeister warnen vor Manipulation beim Volksbegehren Tempelhofer Feld

Wie berichtet, hatten mehrere Bezirksstadträte- und Bürgermeister dieses Vorgehen als „zu lax“ kritisiert und vor Manipulationen gewarnt. „Da kann man ja einfach das Telefonbuch abschreiben und die Unterschriften fälschen. Wer soll’s kontrollieren?“, sagt Neuköllns Stadtrat für Bürgerdienste Thomas Blesing (SPD). Die Geburtsdaten würden dies erschweren. „Die bekommt man von unbekannten Personen kaum heraus.“ Konkrete Hinweise auf Tricksereien bei der Tempelhofer Sammlung legten die Kritiker bislang aber nicht vor. Hinsichtlich der Geburtsangaben treffen ihre Bedenken auch offenbar nicht zu. Die meisten Unterzeichner haben dem Vernehmen nach ihr Geburtsdatum eingetragen. Das fehlte nur bei „einem winzigen Anteil“, heißt es in Kreuzberg-Friedrichshain. In Steglitz- Zehlendorf waren es „zwei bis drei Prozent“.

Kritik an Prüfung der Unterschriften wegen unklarer Regelung

Die Kritik an der Prüfung der Unterschriften beschäftigt inzwischen auch die Koalitionsfraktionen im Abgeordnetenhaus. Die Innenpolitiker von SPD und CDU, Frank Zimmermann und Peter Trapp, forderten am Freitag „klarere Kontrollvorgaben, die ein einheitliches Vorgehen garantieren“. Offenbar seien das Abstimmungsgesetz und die Ausführungsbestimmungen zu weit auslegbar. Das Gesetz verlangt zwar die Geburtsangabe, doch aus Sicht des Landeswahlamtes ist dies nicht unbedingt nötig, sofern sich die Person schon mit den übrigen Eintragungen zweifelsfrei identifizieren lässt. Zimmermann sieht Klärungsbedarf, betont aber zugleich, man wolle auf diesem Wege keinesfalls zukünftige Volksbegehren erschweren. Man wolle auch die Initiative „100% Tempelhofer Feld“ nicht diskreditieren oder deren Sammlung infrage stellen, weil sie sich gegen die Koalitionspläne wende. Dies wird in Kreisen der Grünen und der Initiative gemutmaßt. Von Absprachen hinter den Kulissen ist die Rede. „Sobald sich abzeichnet, dass ein Volksbegehren zum Erfolg führt, fremdeln Senat und Politiker plötzlich mit der plebiszitären Demokratie“, schreibt Felix Herzog vom Vorstand der Tempelhofer Feld-Initiative.

Initiative für Tempelhofer Feld dürfte erfolgreich sein

Juristisch wäre eine verschärfe Kontrolle der Geburtsdaten fragwürdig. Das lässt sich aus einem ähnlichen Streit schließen, der 2007 in Charlottenburg vors Verwaltungsgericht kam. Es ging um ein bezirkliches Bürgerbegehren gegen mehr Parkzonen. Weil hinter etlichen Namen kein Geburtsdatum stand, lehnte es der Bezirk ab. Die Initiatoren klagten, die Richter hielten die fehlende Angabe nicht für zwingend erforderlich. Am Dienstag wird das Tempelhofer Ergebnis bekannt gegeben. Von den 233 000 eingereichten Unterschriften werden nach ersten Rückmeldungen durchschnittlich 20 Prozent ungültig sein - meist wegen fehlender Staatsbürgerschaft, fehlendem Wohnsitz in Berlin oder doppelten Eintragungen. Das Ergebnis dürfte also über den erforderlichen 174000 Namenszügen liegen.

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