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Berlin: Baden fast überall verboten – Schilder gibt es kaum

Badeverbot

Badeverbotsschilder gibt es nur selten in Berlin. Die Behörden setzen voraus, dass die Berliner wissen, wo das Schwimmen untersagt ist. „So viele Schilder könnte man gar nicht aufstellen“, heißt es bei der Wasserschutzpolizei. Geregelt ist das Baden in der „Badegewässerverordnung“. Generell gilt ein Badeverbot in der Spree und in allen Kanälen. Erlaubt ist das Schwimmen in der Havel (mit Ausnahme des Spandauer Bereiches zwischen Schildhorn und Eiswerder), den Havelerweiterungen wie Tegeler See und Wannsee sowie dem Müggelsee, der Dahme, der Großen Krampe und dem Zeuthener See.

Aus Sicherheitsgründen gilt in Häfen, Schleusen, 100 Meter vor und hinter Brücken und Wehren sowie an Schiffsanlegestellen ein Badeverbot. Die Stelle, an der die – vor einigen Tagen ums Leben gekommene – kleine Anastasia planschte, gehört nach Angaben der Wasserschutzpolizei zum Tegeler Gemeindehafen, deshalb ist dort das Baden verboten. Wie der Reinickendorfer Stadtrat Balzer am Freitag angekündigt hatte, sollen jetzt Schilder aufgestellt werden, weil das Badeverbot – offenbar aus Unkenntnis – kaum beachtet wird. Die Wasserschutzpolizei wies daraufhin, dass sie zu wenig Personal habe, um überall präsent zu sein.

Erlaubt ist das Schwimmen jedenfalls in „Gewässern zweiter Ordnung“ – in denen keine Schiffe fahren – , dazu gehören zum Beispiel die klassischen Badeseen Groß Glienicker See, Heiligensee, Krumme Lanke und Schlachtensee. Allerdings kann es Badeverbote aus hygienischen Gründen geben wie zum Beispiel im Halensee. 

Informationen im Internet:

www.berlin.de/badegewaesser

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