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Berlin: Bahn muss Kündigung zurücknehmen Urteil in Betrugsfall

nach Jubiläumsfeier

Berlin - Eine Zugabfertigerin, der die Bahn-Tochter DB Station & Service wegen Abrechnungsbetrugs fristlos gekündigt hatte, behält ihren Job. Das entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, nachdem der Arbeitgeber einen Vergleich abgelehnt hatte. Wie berichtet, hatte die Frau mit Kollegen ihr 40. Dienstjubiläum gefeiert. Obwohl das Fest nur 90 Euro kostete, reichte sie die „Gefälligkeitsquittung“ eines Caterers über 250 Euro ein – diesen Höchstbetrag gewährt die Bahn für solche Jubiläen. Richter Gerhard Binkert betonte, die Angestellte habe ihre Pflichten grob verletzt. Er erinnerte jedoch an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zugunsten der Kassiererin „Emmely“. Man könne „nicht so tun, als gäbe es die Pfandbon-Entscheidung nicht“. Für die Zugabfertigerin spreche die lange Betriebszugehörigkeit. Anders als „Emmely“ habe sie ihre Tat sofort gestanden und keine Kollegen belastet. Das Vertrauensverhältnis sei „nicht vollständig“ zerstört. Die Kündigung sei zwar unwirksam, komme aber einer berechtigten Abmahnung gleich.CD

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