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Flaneurfreundlich. Mehrspurige Fußwege könnten den Verkehrsfluss auf den Gehsteigen Berlins erheblich beschleunigen. Foto: dpa

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Berlin: BAHNEN FREI

Alle reden über neue Radwege. Darüber, dass an einigen Stellen der Stadt auch zu Fuß kein rempelfreies Durchkommen ist, redet niemand.

Alle reden über neue Radwege. Darüber, dass an einigen Stellen der Stadt auch zu Fuß kein rempelfreies Durchkommen ist, redet niemand. Außer unserem Leser Karl-Friedrich Lentze – an dieser Stelle bereits häufig zitierter Vorschlagseinreicher bei den Patentämtern und Petitionsausschüssen dieses Landes. Angesichts des frühlingsbedingt voller werdenden öffentlichen Raums zitieren wir an dieser Stelle aus seinem Vorschlag, in Innenstädten mehrspurige Gehwege einzurichten:

„Ungewollte Zusammenstöße und die daraus sich oft ergebenden hochnotpeinlichen Situationen sowie gegebenenfalls sogar Verletzungen lassen sich elegant vermeiden. Gewährleistet wird zudem, und das ist wohl der entscheidende Vorteil gegenüber der ungeordneten Gehweg-Nutzung, ein zügigeres, viel Zeit sparendes Fortkommen. Falls die Trottoir-Breite es zulässt, wären auch zusätzliche Überholspuren denkbar. Dem Regelwerk unserer StVO weitgehend folgend herrscht „Rechtsverkehr“ – so dass die FußgängerInnen auf der der Straße zugewandten Seite stets die entgegenkommenden Fahrzeuge vor Augen haben. Dadurch wird unter anderem das Risiko einer möglichen Entführung vom vorbeifahrenden Auto aus erheblich minimiert. Der/die PassantIn ist selbstverständlich angehalten, Umsicht walten zu lassen beim Queren der Mittellinie: Rechts vor links! Plätze erhalten auf sie zugeschnittenen „Kreisverkehr“. Halte- bzw. Verweilstreifen flankieren die Schaufenster. Zuwiderhandlungen und Verstöße (schuldhaft herbeigeführtes „Aufgehen“, gar mit Folgestau, „Geistergehen“ usw.) werden in gestaffelter Bußgeldhöhe geahndet und können unter Umständen im äußersten Fall ein Benutzungsverbot innerstädtischer Gehwege nach sich ziehen. Im Interesse eines möglichst ungestörten Verkehrsflusses sind Demos nur auf mindestens vierspurigen Gehwegen, bei Inanspruchnahme maximal einer Spur, zugelassen.“

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