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Berlin: Bald weniger leer stehende Wohnungen

In den nächsten zehn Jahren wird sich die Zahl leer stehender Berliner Wohnungen von 100 000 bis 130 000 auf 50 000 verringern, erwartet Frank Bielka (SPD), Vorstandsmitglied der städtischen Wohnungsgesellschaft DeGeWo. Weil diese Wohnungen als Umzugsreserve benötigt würden, könne von einem Angebotsüberhang dann keine Rede mehr sein.

In den nächsten zehn Jahren wird sich die Zahl leer stehender Berliner Wohnungen von 100 000 bis 130 000 auf 50 000 verringern, erwartet Frank Bielka (SPD), Vorstandsmitglied der städtischen Wohnungsgesellschaft DeGeWo. Weil diese Wohnungen als Umzugsreserve benötigt würden, könne von einem Angebotsüberhang dann keine Rede mehr sein. Im Gegenteil – schon in wenigen Jahren könnte es wieder Engpässe auf dem Wohnungsmarkt geben.

Staatliche Wohnungspolitik werde daher wieder wichtiger, sagte Bielka dem Tagesspiegel. Es gebe keine hinreichenden Argumente für einen Verkauf weiterer städtischer Wohnungsbaugesellschaften. In den letzten Tagen waren Gerüchte um einen möglichen Verkauf der GeSoBau dementiert worden. Nach Ansicht von Bielka ist die öffentliche Hand angesichts der prekären Haushaltslage immer weniger in der Lage, Stadtentwicklung zu beeinflussen. Aber die kommunalen Gesellschaften seien dafür „prädestiniert und in der Pflicht“. Von den knapp 1,9 Millionen Wohnungen in Berlin gehören derzeit noch 300 000 den derzeit sechs städtischen Gesellschaften – ohne die Bestände der jüngst privatisierten GSW. Das sind 16 Prozent aller Wohnungen.

Es gibt Bestrebungen in den Gesellschaften, sich von rund 20 000 weiteren Wohnungen zu trennen, bestätigte gestern der Verband BerlinBrandenburgischer Wohnungsunternehmen. Er sprach von einem „Dilemma“: Einerseits wollten sich Unternehmen von Wohnungen trennen, um aus dem Erlös in den Bestand zu investieren. Anderseits fühle man sich wegen der Zunahme einkommensschwacher Haushalte (421 000 verfügen über ein Nettoeinkommen von monatlich unter 900 Euro) verpflichtet, preisgünstige Wohnungen bereitzuhalten.C. v. L.

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