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Berlin: Bankenaffäre: Kurz vor der Abwahl Fakten geschaffen

Der ehemalige Staatssekretär Hans Görler (SPD) sowie der Berlin-Hyp-Banker Hans-Jürgen Vogt haben sich vor dem Untersuchungs-Ausschuss zur Bankenaffäre in die "stumme Connection" eingereiht. Deren Mitglieder hätten, so Ausschuss-Chef Klaus Uwe Benneter, "eine verantwortliche Rolle beim Debakel" gespielt".

Der ehemalige Staatssekretär Hans Görler (SPD) sowie der Berlin-Hyp-Banker Hans-Jürgen Vogt haben sich vor dem Untersuchungs-Ausschuss zur Bankenaffäre in die "stumme Connection" eingereiht. Deren Mitglieder hätten, so Ausschuss-Chef Klaus Uwe Benneter, "eine verantwortliche Rolle beim Debakel" gespielt".

Dagegen äußerte sich der Vorstand der Bankentochter IBAG, Christian Lauritzen, zu einem Millionen-Kredit des Bankenkonzerns an den CDU-nahen Bauträger Klaus Groth. Einen Tag vor der Abwahl des Diepgen-Senats habe dieser "Fakten geschaffen", sagte PDS-Fraktionschef Harald Wolf: Ohne jene Vereinbarung hätte die umstrittene Kapitalspritze an Groth nach dem Regierungswechsel "so nicht weiter Bestand gehabt". Die neue Groth-Holding sei mit "40 Millionen Mark kapitalisiert", so Lauritzen. Groth sollte sich mit 60 Prozent beteiligen, die Bankentochter mit 40. Entsprechende Anteile der 40 Millionen hätte jeder Partner zahlen müssen. Doch Groth habe "nur über drei Millionen Mark" verfügt, weshalb sich eine Banktochter verpflichtete, ihm einen Kredit über 21 Millionen zu gewähren.

Lauritzen sagte, ihm sei ein "vollständig ausformulierter Vertrag" vorgelegt worden. Die Initiative zu dem Deal sei seines Wissens vom Vorstandschef der Bankgesellschaft Wolfgang Rupf ausgegangen. Persönlich habe er jedoch in dieser Sache nur mit Berlin-Hyp-Mitarbeiter K. und Angestellten von deren Rechtsabteilung zu tun gehabt sowie mit einer beratenden Anwaltskanzlei. K. gehört zu den Aussage-Verweigerern.

Das Vertragswerk liegt dem Tagesspiegel vor. Darin sind eine Reihe von Regelungen zu Gunsten Groths festgehalten. So darf der Bauträger den Kredit der Bank ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass die Bank dabei einen Anspruch auf die sonst übliche Vorfälligkeits-Entschädigung hätte. Zudem kann Groth die Anteile der Bank an der gemeinsamen Gesellschaft bis zum 15. Dezember zurückkaufen.

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