zum Hauptinhalt
Klaus Landowsky.

© ddp

Bankenaffäre: Landowsky-Prozess könnte platzen

Klaus Landowskys Verteidiger verlangen die Aussetzung des letzten großen Strafverfahrens um die Berliner Bankenaffäre.

Am 40. Tag im letzten großen Strafprozess um die Bankenaffäre wurde im Gerichtssaal nicht mit gegenseitigen Vorwürfen gespart. Verteidiger sprachen von „Aktenselektion“, ein Vertreter der Anklagebehörde von einem „Szenario, um das Verfahren in die Länge zu ziehen“. Ein Streit um Akten und darin vermutete Beweismittel brachte die Verhandlung, in der sich seit Juni vergangenen Jahres der ehemalige CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky sowie elf weitere einstige Topmanager der Bankgesellschaft vor dem Berliner Landgericht verantworten müssen, ins Stocken. Geschlossen beantragten die Verteidiger am Donnerstag die Aussetzung des Verfahrens.

Der Prozess im ersten Anlauf geplatzt, alles auf Anfang? Die Anwälte verlangen das. Die Ankläger hätten „rechtswidrig“ Akten von zentraler Bedeutung vorenthalten. Den Verteidigern sei nicht zuzumuten, neben und in der laufenden Verhandlung nach relevanten Akten zu forschen und diese dann aufzuarbeiten. Die „große Anzahl von Problemen und Fehlern“ könne nur mit der beantragten Aussetzung behoben werden, argumentierte Rechtsanwalt Stefan Conen. Die Verantwortung dafür liege ausschließlich bei der Staatsanwaltschaft, „deren Verhalten immer unverständlicher wird“.

Im Prozess geht es um Untreue im Zusammenhang mit zwei Immobilienfonds der IBG – einer einstigen Bankgesellschafts-Tochter. Die Angeklagten sollen bei der Auflage der Immobilienfonds LBB 12 und IBV Deutschland 1 vor rund zehn Jahren bekannte Risiken nicht einkalkuliert und durch überzogene Mietgarantien Schäden für die damals landeseigene Bankgesellschaft in Höhe von mindestens 58 Millionen Euro verursacht haben. Die Vorwürfe haben die einstigen Topmanager zurückgewiesen. Für Landowsky ist das Verfahren besonders brisant, denn er ist bereits in einem andern Prozess um die Bankenaffäre zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Immobiliengeschäfte, die den Berliner Bankenskandal auslösten und den Steuerzahler einige Milliarden Euro kosten, werden seit Jahren juristisch untersucht. Rund 150 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, unzählige Zeugen vernommen, stapelweise Dokumente eingeheftet. Zwei solcher Papiere lösten den Streit aus. Einer der Verteidiger war in Akten eines eingestellten Verfahrens auf das Protokoll der Vernehmung eines Zeugen gestoßen, der auch im jetzigen Verfahren eine Rolle spielt.

„Zufallsfunde“, erklärte die Anklagebehörde. Aus ihrer Sicht befinden sich keine weiteren „beweiserheblichen Unterlagen“ in den Akten anderer Verfahren aus dem großen Komplex „Bankgesellschaft“. Er sehe „keine neuen Sachverhalte, die eine Aussetzung rechtfertigen“, erklärte einer der beiden Vertreter der Anklage. Die Verteidiger aber werfen den Staatsanwälten vor, sie hätten keinen Überblick über die Beweismittel, die sie zur Bankgesellschaft gesammelt haben.

Das Gericht verfügte bereits, dass die Akten zu einem anderen Verfahren nun beigezogen werden. Das sind 17 „Hauptbände“ und zahlreiche Beiakten. Ein Verteidiger sagte, es befinde sich Material darunter, „das die Anklage in Zweifel zieht“. Wann über den Antrag auf Aussetzung des Prozesses entschieden wird, ist offen. „Wir können keine Entscheidung über Akten treffen, deren Umfang wir nicht kennen“, begründeten die Richter.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false