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Bankenaffäre: Untreue-Anklage gegen Klaus Landowsky und elf Bank-Manager

Gesamtschaden 116 Millionen Euro: Am 22. Juni beginnt vor dem Landgericht das vermutlich letzte große Strafverfahren im Rahmen der juristischen Aufarbeitung des Bankgesellschaftsdesasters.

Jetzt geht es für Klaus Landowsky ums Ganze. Der ehemalige Vorstandschef der Berlin Hyp und Ex-CDU-Fraktionschef muss sich erneut wegen des Vorwurfs der schweren Untreue vor Gericht verantworten. Am 22. Juni beginnt vor dem Landgericht das vermutlich letzte große Strafverfahren im Rahmen der juristischen Aufarbeitung des Bankgesellschaftsdesasters.

Neben Landowsky, der bereits im Zusammenhang mit Untreuehandlungen bei der Gewährung millionenschwerer Kredite an die Aubis-Immobiliengruppe zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt wurde, sind elf weitere Manager angeklagt. Darunter befinden sich der ehemalige Bankgesellschaftschef Wolfgang Rupf, der frühere Chef der Landesbank Berlin, Ulf Decken, und dessen ehemaliger Vorstandskollege Jochem Zeelen, die Ex-Vorstände der Berliner Bank, Klaus von der Heyde und Peter Klein, sowie Ex-Geschäftsführer Manfred Schoeps und leitende Mitarbeiter der einstigen Immobilien- und Baumanagement-Tochter IBG der Bankgesellschaft. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten durch unhaltbare Garantiezusagen bei der Auflage von Immobilienfonds Schäden für die damals landeseigene Bankgesellschaft in einer Höhe von mindestens 116 Millionen Euro verursacht haben.

Konkret geht es in diesem Strafprozess um die beiden mit einem Zeichnungsvolumen von jeweils mehr als 500 Millionen Euro mit Abstand größten Immobilienfonds der IBG, den 1998 geschlossenen Fonds LBB 12 und den 1999 geschlossenen Fonds IBV Deutschland 1. Wie bei anderen Fonds auch konnten die Zeichner dieser Fonds erhebliche Steuervorteile geltend machen, zudem sollten sie an den Einnahmen der fondseigenen Immobilien partizipieren.

Um möglichst viele Zeichner zu gewinnen, stattete die IBG sowohl den Fonds LBB 12, als auch den Fonds IBV Deutschland 1 mit Zusatzgarantien aus. Einerseits schloss die IBG mit den Fondsgesellschaften Generalanmietungsverträge ab. Damit übernahm die Bankgesellschaftstochter die alleinige Verantwortung für die möglichst komplette Vermietung der Fonds-Immobilien, so dass die Anleger von eventuellen Leerstandsrisiken befreit wurden. Zudem übernahm die IBG für jeweils 25 Jahre die Gesamtgarantie für die laut Prospekt kontinuierlich steigenden Mieteinnahmen, so dass die Fondszeichner auch keinerlei Mietausfall befürchten mussten. Schließlich erklärte sich die IBG auch noch bereit, den Fondszeichnern die erworbenen Anteile nach 25 Jahren zum Einstandspreis wieder abzukaufen.

Zwar ließ sich die IBG diese Garantien von den Zeichnern mit Gebühren vergüten, doch standen diese Gebühren aus Sicht der Staatsanwaltschaft in keinem Verhältnis zur Dimension der mit den Garantien verbundenen Risiken. So hätten sich die Mieteinnahmen für die LBB 12-Immobilien, unter denen sich auch mehrere Aubis-Objekte befanden, über 25 Jahre hinweg auf einen Gesamtbetrag von 2,8 Milliarden Mark addiert; die dafür fällige Gebühr entsprach indes mit 34,3 Millionen Mark nur 1,2 Prozent der garantierten Mietsumme. Die Staatsanwaltschaft beziffert den aufgrund endgültiger Inanspruchnahme der IBG bis Ende 2003 realisierten Mindestschaden auf 71,2 Millionen Mark. Ähnlich desaströs geriet die Einnahmeentwicklung beim Fonds IBV Deutschland 1.

Laut Anklage soll die Geschäftsführung der IBG um Manfred Schoeps die Garantierisiken mitsamt der daraus resultierenden Schäden bewusst in Kauf genommen haben, denn schon bei der Auflage der Fonds seien rückläufige Tendenzen auf dem Immobilienmarkt deutlich absehbar gewesen. Erschwerend komme hinzu, dass vor Abschluss der Garantieerklärungen keine belastbaren Kalkulationen für die Kosten der versprochenen Leistungen erstellt worden seien. Die Anklage sieht darin ein pflichtwidriges Verhalten der Geschäftsführung, das den Vorwurf der Untreue begründet.

Dieser Vorwurf erstrecke sich auch auf die Bank-Manager um Klaus Landowsky und Ex-Konzernchef Wolfgang Rupf, denn die hätten im Fall LBB 13 als IBG-Aufsichtsratsmitglieder von den Vorgängen gewusst, aber nicht gegen den Abschluss der Mietgarantien interveniert. Beim IBV-Fonds habe der Aufsichtsrat sogar ausdrücklich zugestimmt, dass dieser Fonds mitsamt den umfassenden IBG-Garantieerklärungen aufgelegt werden soll.

Die Aktivitäten der IBG zählten in den 90er Jahren zu den strategisch wichtigen Kerngeschäftsfeldern der Bankgesellschaft. Dabei profitierte der Konzern mit seinen Teilbanken nicht nur von den in den ersten Jahren anfallenden unmittelbaren IBG-Gewinnen, sondern auch von den rund um den Fondssektor vergebenen Immobilienkrediten. So entfiel 1998 mit einem Volumen von rund 14 Milliarden Mark ein gutes Viertel der gesamten vom Konzern vergebenen Immobilienkredite auf den IBG-Sektor.

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