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Berlin: Bankenskandal: Erstmals Manager erfolgreich gekündigt Arbeitsgericht wies die Klage

eines Berlin-Hyp-Mitarbeiters ab

Drei Jahre nach Aufdeckung der Berliner Bankenaffäre ist zum ersten Mal die konkrete Verantwortung eines Bankmanagers für schwere Fehler gerichtlich bestätigt worden. Die fristgemäße Kündigung eines Managers der Bankgesellschaftstochter BerlinHyp ist nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts rechtens. HansDieter K. sei „Mittäter“ bei der Vergabe der Kredite an die Immobilienfirma Aubis gewesen und habe sich dabei große Versäumnisse zu Schulden kommen lassen, sagte Richter Martin Gertich.

Das Gericht wies die Klage des stellvertretenden Abteilungsleiters für das Kreditwesen gegen die Kündigung zurück. Der Kläger habe argumentiert, dass die Vergabe der Kredite vom Bankvorstand um BerlinHyp-Chef Klaus Landowsky entschieden wurde und er nicht habe gegensteuern können. Das Gericht glaubte ihm diese Version nicht. Schon seine „immensen Gehälter“ hätten Hans-Dieter K. als führenden Mitarbeiter ausgezeichnet. Der Manager mit einem Jahreseinkommen von 175 000 Euro sei verantwortlich gewesen, das Risiko der Kredite zu bewerten. „Diese Aufgabe hat er nicht wahrgenommen“, sagte Gertich.

Mit Krediten der BerlinHyp hatte Aubis in den 90er Jahren mehr als 14 000 Plattenbauwohnungen in Ostdeutschland erworben. Die Firma geriet in Zahlungsschwierigkeiten, weil die erhofften Mieteinnahmen nicht erzielt werden konnten. Der Gesamtschaden für die Bank wird auf mehr als 300 Millionen Euro beziffert. Die Kredite und eine zeitnahe Barspende der Aubis-Manager über insgesamt 40 000 Mark an die CDU lösten die Bankenaffäre aus, in deren Folge die große Koalition zerbrach. Der Prozess gegen die Aubis-Manager Christian Neuling und Klaus Wienhold wird am 2. März am Landgericht eröffnet.

K. war Ende März 2001 unter Fortzahlung seiner Bezüge von der Arbeit freigestellt und dann fristgemäß zum 30. Juni 2003 gekündigt worden. Die Grünen begrüßten das Urteil als gutes Zeichen für anstehende Schadenersatzprozesse gegen ihre früheren Manager. Sie kritisierten aber, dass der gekündigte Manager nach einem Beschluss der Bank trotzdem für die Jahre 2000 und 2002 Erfolgsprämien von 60 000 Euro erhält. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht noch der Klage gegen die Kündigung Recht gegeben. Tsp

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