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Berlin: Bankenskandal: Fonds-Prüfer erhebt schwere Vorwürfe Neues Gutachten kritisiert Manager. Anleger fürchten den Verlust

ihres Geldes. Geschäftsführung will bei der Aufklärung mitwirken

Der Wirtschaftsprüfer Ulrich Heers aus Düsseldorf spricht ruhig und bedächtig, aber was er zu sagen hat, löst Unruhe aus im Hotel Schweizerhof an der Budapester Straße. Hier findet gerade die Gesellschafterversammlung des IBV Deutschland 3 statt, also eines der maroden Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin. Der Fonds gehört zwar nicht zu denen, die mit einer „Rundum- Sorglos-Garantie“ ausgestattet wurden, aber auch hier wurden den 4989 Anlegern weit reichende Garantien gegeben. Und nun klingt es, als wäre der Fonds kaum noch zu retten.

Denn der Prüfer von der Gesellschaft Kieffer und Stübben erhebt gegen die Fondsgeschäftsführung in seinem vorläufigen Bericht schwere Vorwürfe: Die Fondsgeschäftsführung habe Garantiebeträge in Millionenhöhe für den Fonds gefährdet, indem sie Antragsfristen verpasst oder Anträge falsch gestellt haben soll. Bisher bekamen die Anleger ihre Ausschüttungen deshalb aus der Reserve, die mittlerweile nahezu aufgebraucht ist.

Wenn es so weitergehe, fürchtet Fonds-Expertin Kerstin Kondert, die gemeinsam mit dem Anwalt Wolfgang Schirp Prospekthaftungsklagen vorbereitet, um die Zukunft des Fonds. In diesem Falle würden die Anleger nicht nur ihre Einlage verlieren, sondern müssten voraussichtlich auch noch das zurückzahlen, was sie schon an Ausschüttungen erhalten haben. Heers war mit seinem Bericht noch nicht am Ende. Obwohl der IBV der wahre Wert der von ihr vermarkteten Immobilien bekannt gewesen sei, habe sie die Anleger nicht ausreichend über die Risiken informiert, so der Prüfer. In dem Prospekt, mit dem für die Fondsanlage geworben wurde, sollen Hinweise gefehlt haben wie: Das Haus ist instandsetzungsbedürftig, die Mieteinnahmen sinken, es gibt hohe Leerstände, die garantierten Ausschüttungen können aus den Mieten voraussichtlich nicht erbracht werden. Durch verspätetes Zahlen von Kaufpreisen habe die IBV außerdem Verzugszinsen in beträchtlicher Höhe ausgelöst. „Wir haben Anhaltspunkte für Verhaltensweisen gefunden, die wir mit einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung für nicht vereinbar halten“, lautet das Fazit des Prüfers. Das kann eine strafrechtliche Verfolgung der Beteiligten nach sich ziehen.

Die Fondsgeschäftsführung äußerte sich während der Gesellschafterversammlung nicht konkret zu den Vorwürfen. Beim Unternehmen IBAG, zu dem die IBV als Tochtergesellschaft gehört, hieß es dazu gestern: „Wir haben den Bericht von Herrn Heers noch nicht. Er hat zugesagt, ihn in der kommenden Woche an die Geschäftsführung zu übergeben. Vorher nehmen wir dazu nicht Stellung.“

Nicht nur diesen Fonds schaut sich der Sonderprüfer genauer an. Im September trat Heers vor eine außerordentlichen Gesellschafterversammlung des Fonds LBB 13. Dort klagte er, die IBV habe seine Untersuchungen zunächst massiv behindert. Demnach durfte Heers nicht die Originalunterlagen durchsehen, bekam Kopien zum Teil unvollständig oder geschwärzt, außerdem durfte er nicht selbst Kopien machen, sondern musste sie von einem eigens gebildeten Team machen lassen, und reden durfte er auch nicht mit jedem. Der IBV-Verwaltungsrat bestätigte, dass es Behinderungen gegeben habe. Seit seinem Auftritt beim Fonds LBB 13 laufe der Informationsfluss besser, sagte Heers. Er sei mit der Arbeit aber noch lange nicht durch. Die Verzögerungen hätten seinen Zeitaufwand und damit die Kosten um 50 Prozent gesteigert; bisher kostete seine Prüfung schon 261 150 Euro Honorar. IBV-Geschäftsführerin Gabriele von Ramin sagte, die Geschäftsführung torpediere die Sonderprüfung nicht.

Die Anleger haben noch ein anderes Problem: Wesentliche Ansprüche der Anleger drohen zum Ende dieses Jahres zu verjähren, wenn sie nicht noch geltend gemacht werden. Um eine Klagewelle zu verhindern, hat die IBV für sich und im Namen der Bankgesellschaft, der LBB und einer weiteren Tochtergesellschaft jetzt erklärt, für Prospekthaftungsansprüche auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2005 zu verzichten. „Diese Erklärung ist völlig unzureichend, da sie nur einen ganz kleinen Teil der möglichen Ansprüche abdeckt“, sagt Anwalt Wolfgang Schirp. „Es kommen im wesentlichen unter anderem auch Ansprüche aus deliktischer Haftung und Verschulden bei Vertragsverhandlungen in Betracht.“

Fatina Keilani

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