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© dpa

Bankenskandal: Landowskys beredtes Schweigen vor Gericht

Klaus Landowsky steht seit vier Wochen wegen des Bankenskandals vor Gericht – und verfolgt die Verhandlungen fast regungslos.

Die erste Etappe des Banken-Prozesses ist überstanden. Das Gericht, das über die Untreue-Vorwürfe gegen den ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden und Ex-Chef der Berlin Hyp, Klaus Landowsky, und elf weitere ehemalige Manager des Bankgesellschaftskonzerns verhandelt, hat sich in die Sommerpause verabschiedet. Beim nächsten Termin, am 20. August, werden nach der umfassenden Einlassung des früheren Vorstandschefs der Bankgesellschaft, Wolfgang Rupf, die Stellungnahmen weiterer Angeklagter zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft erwartet. Dann folgt eine erneute Verhandlungspause bis zum September.

Klaus Landowsky wird sich am 20. August voraussichtlich nicht zur Anklage einlassen. Zwar hat sich sein Anwalt Möllenbrock für den prominenten Angeklagten die Möglichkeit einer persönlichen Stellungnahme ausdrücklich vorbehalten, den Zeitpunkt dafür aber – falls es denn tatsächlich dazu kommen sollte – , den wollen Landowsky und er je nach Prozessverlauf selbst bestimmen. Bis dahin schweigt der Ex-Politiker auf der Anklagebank, und das eisern.

Es sei denn, er lässt sich provozieren. Zweimal war das im bisherigen Prozessverlauf so. Und in beiden Fällen war es die Vorsitzende Richterin Claudia Wolter, die den Ex-Banker aus der mühsam gewahrten Contenance brachte. Zuerst bei der Feststellung der Personalien: Landowsky wollte bei der Bestätigung seiner – selbstredend gerichtsbekannten – Privatanschrift die Straße nicht nennen und es bei der Angabe der Postleitzahl belassen. Immerhin war sein Privatdomizil auf dem Höhepunkt der Bankgesellschaftsturbulenzen auch schon mal Etappenziel alternativer „Stadtspaziergänge“. Als die Richterin die Straße dann selbst nennt, bringt ihn das kurz aus der Fassung. Aber zu mehr als einem empörten „Was soll das“ und „Unerhört“ lässt sich der Machtmensch von einst nicht hinreißen.

Die Kontrolle wahrt er auch, als die Richterin so ganz nebenbei die mediale Vorberichterstattung zu diesem Prozess als weitgehend korrekt klassifiziert, obwohl doch diverse Medien im Vorfeld dieses Verfahrens mit Häme gegen den vorbestraften Ex-Politiker nicht gespart hatten. Die Wertung der Richterin, die immerhin auch darüber zu entscheiden haben wird, ob er im Falle eines Schuldspruchs tatsächlich ins Gefängnis muss, empört Landowsky sichtlich. Doch den lautstarken Protest – nebst anschließendem Befangenheitsantrag – überlässt Landowsky seinem Anwalt.

Der Angeklagte Klaus Landowsky will sich in diesem Verfahren auch nicht den kleinsten Formfehler erlauben. Er ist stets überpünktlich im Gerichtssaal, auch nach kürzeren Verhandlungspausen, aus denen der eine oder andere Mitangeklagte samt Rechtsbeistand schon mal verspätet in den großen Schwurgerichtssaal zurückfindet. Da alle anderen Verfahrensbeteiligten dann warten müssen, ist so etwas durchaus peinlich. Und das muss sich Landowsky nicht antun, zumal er nicht sicher sein kann, dass – wenn er sich so etwas leisten würde – ihm das nicht prompt als Missachtung des Gerichts ausgelegt würde.

Also begnügt sich der einstmals wohl mächtigste Strippenzieher der Stadt in den kürzeren Verhandlungspausen mit kurzen Small Talks auf dem Gerichtsgang, zumeist im Kreise der früheren Banker-Kollegen, um sich dann doch lieber wieder in den Gerichtssaal zu begeben.

Angeklagt ist Landowsky, weil er – wie die anderen Mitglieder des früheren IBG-Aufsichtsrats – die Ausreichung umfassender Mietausfallgarantien für zwei Immobilienfonds durch die mitbeschuldigte frühere IBG-Geschäftsführung nicht verhindert hat. Laut Anklage soll der Bankgesellschaftstochter IBG daraus ein Schaden in Höhe von 58 Millionen Euro entstanden sein.

Die Verteidigung in der Sache hat der frühere Vorsitzende des IBG-Aufsichtsrats, Ex-Bankgesellschaftschef Rupf, übernommen. Der nimmt in seiner sich über vier Verhandlungstage hinziehenden Stellungnahme die Anklageschrift aus Sicht des Aufsichtsrates Punkt für Punkt auseinander. Ein knochentrockener Vortrag, dessen Fakten- und Belegfülle allen Ex-IBG-Aufsichtsräten – und damit auch Klaus Landowsky – über alle Maßen nutzt. Gelingt es dem Ex-Aufsichtsratschef, sich zu exkulpieren, dann gilt das schließlich auch für sie. Also hört auch Landowsky dem Ex-Konzernchef extrem aufmerksam zu, etwas, was es früher, als beide noch in der Bankgesellschaft Verantwortung trugen, so nie gab. Da hatte Rupf stets Zweifel, ob der politisch so exzellent vernetzte Berlin Hyp-Chef ihn als Konzernchef auch wirklich akzeptiert – was beileibe nicht immer der Fall war.

Jetzt hat Landowsky keine Wahl: Er muss ihn akzeptieren, muss zuhören, und muss – natürlich in der sich vor Gericht geziemenden Zurückhaltung – Zustimmung signalisieren, wenn Rupf wieder mal einen Treffer gelandet hat. Einem wie Landowsky muss das schwerfallen, vor allem, wenn man weiß, dass der Vortrag von Rupf nicht mit ihm – und auch nicht mit den anderen Angeklagten – abgestimmt wurde. Einer, der früher am liebsten selbst Regie geführt hat, hat an einer solchen Konstellation ordentlich zu knabbern. Und muss dem Ex-Kollegen dann doch Anerkennung zollen: So gründlich, nüchtern und penibel wie Rupf, das weiß Landowsky nur zu gut, wäre keinem anderen die aus Sicht der Angeklagten richtige Sachverhaltsdarstellung gelungen. Diesen Ausführungen kann, und wird er sich vermutlich auch, nur anschließen – und bis auf Weiteres weiter schweigen.

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