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Bankenskandal: Verteidigung fordert Freispruch für Landowsky

Im bisher größten Prozess um den Berliner Bankenskandal sieht die Verteidigung von Klaus Landowsky den früheren Bankmanager und CDU-Politiker als Opfer eines politisch motivierten Verfahrens.

Berlin - Zu Beginn der Verteidigerplädoyers im so genannten Bankenprozess hat der Anwalt des früheren Hyp-Vorstands und Ex-CDU-Fraktionsvorsitzenden Klaus Rüdiger Landowsky einen Freispruch beantragt. Rechtsanwalt Wolfgang Müllenbrock sprach von einer "politisch gesteuerten Kampagne" der Gegner seines Mandanten, durch die "ein unbescholtener und politischer Denker ausgeschaltet" werden sollte.

Oberstaatsanwältin Vera Junker hatte für den Ex-Politiker drei Jahre Haft wegen besonders schwerer Untreue gefordert. Auch die Vorwürfe gegen die mitangeklagten zwölf Spitzenfunktionäre der BerlinHyp sah die Anklägerin bestätigt und beantragte Strafen von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung bis vier Jahre Haft. Die ausschließlich gegen Aufsichtsratsmitglieder beantragten Bewährungsstrafen waren zugleich mit Geldauflagen von 5.000 bis 100.000 Euro verbunden.

Anubis-Projekt "lukratives Geschäft"

Landowskys Verteidiger Müllenbrock betonte dagegen, keine Staatsanwaltschaft außerhalb Berlins hätte rechtlich Anstoß an einer derartigen Finanzierung genommen. Er äußerte zudem Zweifel, dass die Anklagebehörde seinem Mandanten "jemals unvoreingenommen gegenüberstand". Die Annahme, dass die Angeklagten eine Vermögensgefährdung "billigend in Kauf nahmen", sei abwegig. Landowsky habe in dem Aubis-Projekt ein "lukratives Geschäft gesehen" und sich als Hyp-Sprecher darauf verlassen dürfen, dass die vorgelegten Unterlagen vollständig und geprüft seien.

Landowsky hat sich seinem Rechtsanwalt zufolge weder einer Sorgfaltspflichtverletzung schuldig gemacht - noch sei durch die Kreditvergabe an Aubis ein Schaden entstanden. "Die Kreditvergabe hat weder das Land Berlin noch den Steuerzahler einen Pfennig gekostet", betonte Müllenbrock. Bei einer heutigen Veräußerung der Aubis-Plattenbauten wäre ein Gewinn in dreistelliger Millionenhöhe zu erwarten.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten in unterschiedlicher Beteiligung 1996 und 1997 einer Kreditvergabe an die Immobilienfirma Aubis über 235 Millionen Euro für Ankauf und Sanierung von Plattenbauten in Ostdeutschland zugestimmt, ohne die Bonität der Aubis-Chefs und ein Leerstandsrisiko ausreichend geprüft zu haben.

"Unkritisch" Bankvermögen gefährdet

Die Spitzenmanager hätten ihre "Informations- und Prüfungspflicht" gravierend verletzt und durch das "unkritische" und "bewusst pflichtwidrige" Verhalten bei der Aubis-Kreditvergabe das Bankvermögen gefährdet und später "versucht, Untreuehandlungen zu verdecken", hieß es. Junker zufolge handelten die "erfahrenen Banker" zwar "nicht unmittelbar eigennützig", nahmen aber eine Vermögensgefährdung "billigend in Kauf". 75 Millionen Euro des Bankvermögens sollen dadurch gefährdet worden sein.

In dem 17-monatigen Prozess hatten alle Angeklagten die Vorwürfe vehement bestritten und die Aubis-Kreditvergabe gerechtfertigt. Prozessbeobachter erwarten, dass auch die anderen Verteidiger auf Freispruch plädieren. Ein Urteil ist nicht vor Ende Januar zu erwarten. Der Prozess wird 5. Januar fortgesetzt. (tso/ddp)

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