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Berlin: Bankgesellschaft Berlin: Landowsky kämpft gegen nachträglichen Rausschmiss

Klaus Landowsky wird Rechtsmittel gegen die von der Berlin-Hyp nachträglich ausgesprochene, fristlose Kündigung einlegen. Es gebe "keine individuelle Pflichtverletzung" des ehemaligen Bankchefs, sagte sein Rechtsbeistand Karl-Georg Wellmann.

Klaus Landowsky wird Rechtsmittel gegen die von der Berlin-Hyp nachträglich ausgesprochene, fristlose Kündigung einlegen. Es gebe "keine individuelle Pflichtverletzung" des ehemaligen Bankchefs, sagte sein Rechtsbeistand Karl-Georg Wellmann. In dem Schreiben, das Landowsky am Mittwoch nach einer Aufsichtsratssitzung der Berlin Hyp erhalten habe, seien keine Kündigungsgründe genannt. Wellmann: : "Wir wissen nicht, was Herrn Landowsky konkret vorgeworfen wird." Mit der Kündigung hatte die Berlin Hyp auch die ursprünglich vereinbarte Abfindung für Landowsky und die jährlichen Ruhestandsbezüge in Höhe von 350 000 Mark außer Kraft gesetzt.

Auch von den zwei anderen gekündigten Berlin Hyp-Vorständen, Jürgen Noack und Gerd-Ulrich Blümel, wird erwartet, dass sie arbeitsgerichtlich gegen ihre Entlassungen vorgehen. In der vergangenen Aufsichtsratssitzung der Berlin Hyp hatte der Aufsichtsrat auch die ursprünglich vereinbarte Abfindung für Landowsky und die jährlichen Ruhestandsbezüge in Höhe von 350 000 Mark außer Kraft gesetzt.

Die Aussichten der gekündigten Vorstände, die Entscheidung der Aufsichtsrates vor dem Arbeitsgericht erfolgreich anzufechten, sind nach Einschätzung von Rechtsexperten gut. Im Konzern sitzen Insidern zufolge ein Dutzend beurlaubter Mitarbeiter, die bereits in der Vergangenheit vor Gericht ihre Wiedereinstellung durchsetzten. Die Bank muss ihnen das Gehalt bezahlen und ein Büro überlassen - zu tun haben sie nichts.

Die nachträglichen Kündigungen von Landowskys, Noack und Blümel stehen im Zusammenhang mit der Vergabe eines Kredites in Höhe von 600 Millionen Mark an die Firma Aubis. Das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen prüft derzeit, ob die Bank dabei gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung verstoßen hat.

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