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Berlin: Bankgesellschaft-Fonds: 11 270 Anteile zurückgekauft

Das Angebot des Senats, die umstrittenen Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin zurückzukaufen, hat bisher jeder fünfte Anleger angenommen. 11 270 Verträge mit einem Zeichnungskapital von 495 Millionen Euro wurden bis zum vergangenen Freitag rückabgewickelt, sagte der Sprecher der Finanzverwaltung, Matthias Kolbeck auf Anfrage.

Das Angebot des Senats, die umstrittenen Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin zurückzukaufen, hat bisher jeder fünfte Anleger angenommen. 11 270 Verträge mit einem Zeichnungskapital von 495 Millionen Euro wurden bis zum vergangenen Freitag rückabgewickelt, sagte der Sprecher der Finanzverwaltung, Matthias Kolbeck auf Anfrage.

„Die Aktion läuft gut“, sagte der Sprecher. Seit 22. November 2005 waren mehr als 50 000 Zeichner von 15 geschlossenen Immobilienfonds angeschrieben worden. Das Angebot: Rückkauf der Anteile zum Preis von 52 bis 80 Prozent des ursprünglich eingezahlten Kapitals. Dafür stehen im Landeshaushalt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die finanziellen Risiken des Berliner Bankenskandals sollen auf diese Weise niedrig gehalten werden.

Außerdem hofft der Senat, dass viele enttäuschte Fondsanleger darauf verzichten, Schadensersatz einzuklagen. Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Schirp, der sich auf solche Klagen spezialisiert hat, geht immer noch von guten Erfolgsaussichten für diese Klagen aus. Außerdem wirft der Anwalt dem Senat vor, dass die für den Rückkauf der Fondsanteile beauftragte Firma FinTech angeblich nicht in der Lage sei, die dauerhafte Auszahlung der Abfindungen langfristig zu sichern.

Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) widersprach dem vehement. „FinTech ist in der Lage, an alle Anleger die fälligen Zahlungen zu leisten“, schrieb er dem Anwalt am 2. März. Sarrazin erinnerte Schirp auch daran, dass nur eine Minderheit der Fondszeichner Klage eingereicht habe und „bislang kein Gericht rechtskräftig Ansprüche eines Zeichners anerkannt hat, weil ein Fondsprospekt unrichtig gewesen sei“. Nur in einem „atypischen Fall“ sei ein Urteil zugunsten eines Anlegers ergangen. Dabei sei es aber nicht um fehlerhafte Zusagen in einem Fondsprospekt, sondern um den individuellen Beratungsfehler eines Bankangestellten gegangen. za

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