zum Hauptinhalt

Berlin: Bankraub: Sieben Jahre Haft für Drogensüchtigen

Mit tränenerstickter Stimme verlas Michael R. am Montag vor dem Landgericht eine Erklärung, in der er zu begründen versuchte, weshalb er zum Bankräuber wurde.

Mit tränenerstickter Stimme verlas Michael R. am Montag vor dem Landgericht eine Erklärung, in der er zu begründen versuchte, weshalb er zum Bankräuber wurde."Es war das Kokain ...", lautete das Fazit des 41-jährigen Kfz-Mechanikers, der sich gemeinsam mit seinem zehn Jahre jüngeren Komplizen Markus R. wegen des Überfalls auf eine Sparkassen-Filiale in Buch verantworten musste. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon ausgegangen, dass die beiden aus Berlin stammenden Männer Mitglieder einer elfköpfigen Bande waren, die sich 1996 zusammengeschlossen hatte, um in der Folgezeit "in wechselnder Beteiligung" Geldinstitute zu überfallen. Zwischen März 1996 und September 1998 soll die Bande mindestens 14 Überfälle begangen und dabei 900 000 Mark erbeutet haben.

Da Michael R. und Markus R. jedoch nur die Beteiligung am letzten Bankraub angelastet wurde, hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die übrigen Bandenmitglieder abgetrennt, so dass noch am Nachmittag das Urteil gesprochen werden konnte: dreieinhalb Jahre Haft für Markus R., sieben Jahre Haft für Michael R. Die Kammer bescheinigte den beiden wegen ihrer Drogen- und Alkoholprobleme eine verminderte Zurechnungsfähigkeit und machte von ihrer Möglichkeit der Strafmilderung Gebrauch. Der Anteil des 31-jährigen Markus R., der beim Überfall auf die Sparkasse lediglich Schmiere gestanden hatte, war ohnehin gering. Es war Michael R., der gemeinsam mit zwei weiteren mit Karnevalsmasken vermummten Tätern 100 000 Mark raubte. Andererseits berechnete die Kammer den von Markus R. professionell durchgeführten Diebstahl des Fluchtwagens mit sechs Monaten Haft.

Dass Michael R. trotz seines strafmildernden exzessiven Drogenmissbrauchs am Montag zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, liegt daran, dass die Kammer ein im Dezember vergangenen Jahres gegen ihn ergangenes Urteil einer in Frankfurt/Oder ansässigen Strafkammer einbezog, wo er wegen eines anderen Raubdeliktes verurteilt worden war. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer Strafen von vier beziehungsweise acht Jahren für die Männer beantragt. Markus R. nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. Michael R., der im Gefängnis geheiratet hatte, sieht einer weiteren Verurteilung wegen Raubes entgegen.

mura

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false