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Berlin: Barfrau unter Anklage: Menschenhandel, Zuhälterei und Gewalt

Lächelnd hörte sich Lana B.-H.

Lächelnd hörte sich Lana B.-H. am Montag vor dem Landgericht die Verlesung der zahlreichen Straftaten an, die ihr die Staatsanwaltschaft zur Last legt. Neben Menschenhandel, Zuhälterei und Förderung der Prostitution muss sich die aus Lettland stammende Barfrau auch wegen Verstößen gegen die Ausländergesetze verantworten. Mitangeklagt sind die ebenfalls aus Lettland stammende 46-jährige Lidija B. und der 47-jährige Rolands B.

Das Trio, das sich zu den Tatvorwürfen nicht äußern wollte, soll Ende 1996 eine aus Lettland stammende Frau mit dem Versprechen, ihr einen Job als Kindergärtnerin zu verschaffen, nach Berlin gelockt haben. Statt Kinder zu hüten musste die Frau, die weder Geld für die Rückreise besaß noch Deutsch sprach, als Prostituierte arbeiten. Einen Tag nach ihrer Ankunft soll Lana B.-H. die junge Frau bereits in ein Neuköllner Bordell gefahren und ihr dort die Arbeitsbedingungen erläutert haben.

Die Zwangsprostituierte musste laut Anklage täglich von 19 Uhr bis 5 Uhr früh zur Verfügung stehen. Sie wurde angehalten, für einen Geschlechtsverkehr 120 Mark zu kassieren. Von dem eingenommenen Geld musste sie 70 Mark an Lana B.-H. abgeben, die alle drei Tage kassieren kam.

Als die Frau im Frühjahr 1997 nicht mehr weiter machen wollte, soll die Angeklagteihr angeblich bestehende Geldforderungen präsentiert haben. Um frei zu kommen, musste sie sich gemeinsam mit ihrem Freund zur Zahlung einer Ablösesumme in Höhe von 3500 Mark verpflichten.

So glimpflich soll es für die zur Prostitution gezwungenen Frauen nicht immer ausgegangen sein. So sollen die Angeklagten gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter eine der lettischen Frauen mit Schlägen und Tritten ins Gesicht gefügig gemacht haben. In einem anderen Fall soll eine der Frauen sich bei einem Bordellbesitzer über Lana B.-H. beschwert haben. Darauf hin drohten die Angeklagten, wie ihnen jetzt vorgeworfen wird, der Frau mit Mord.

Darüber hinaus sollen die drei Angeklagten zwei weitere Frauen nach Berlin eingeschleust und an Bordellbetriebe vermittelt haben. Neben diesen Anklagepunkten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Hauptangeklagte sich den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Scheinehe betrügerisch organisiert hat, für die sie ihrem Scheinehemann 6.000 Mark bezahlt haben soll.Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Das Urteil wird Mitte Februar erwartet.

Peter Murakami

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