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Bauarbeiten an U5: Geschäftsleute scheitern mit Klage wegen Baulärms

Die Anlieger der Baustellen zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor haben keinen Anspruch auf zusätzlichen Lärmschutz oder finanzielle Entschädigung. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag entsprechende Klagen der Berliner Geschäftsleute zurück.

Den Weiterbau der U-Bahnlinie 5 in Mitte müssen die Anlieger ohne zusätzlichen Lärmschutz erdulden. Am Dienstag wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen der Betreiber von Hotel-, Büro- und Geschäftshäusern als unbegründet zurück. Das Schutz- und Entschädigungskonzept vom Land Berlin genüge den rechtlichen Anforderungen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die U-Bahn-Linie 5 soll über den bisherigen Endpunkt Alexanderplatz hinaus bis zum Brandenburger Tor verlängert werden.

Dabei entstehen drei neue Bahnhöfe, von denen jedoch der Haltepunkt „Unter den Linden“ besonders umstritten ist. Dort tangieren die Arbeiten im Kreuzungsbereich der Friedrichstraße eine der bedeutendsten Einkaufsmeilen der Stadt. Die Kläger hatten deshalb mehr Lärmschutz an der Baustelle, die Kostenerstattung für Schallschutzfenster und eine Entschädigung für Umsatzeinbußen gefordert.

Bereits Ende Juni hatte es in dem Streit eine mündliche Verhandlung in Leipzig gegeben. Danach sahen die Richter keine Erfolgsaussicht mehr für die Klagen der Geschäftsleute. Die Kriterien für die Bemessung der Entschädigungen seien nicht zu beanstanden, hieß es. Die zuständige Behörde habe die Beeinträchtigungen, die den Klägern durch die Baustelle entstehen würden, „fehlerfrei“ abgewogen. Zudem seien den Berliner Verkehrsbetrieben „umfangreiche Schutzmaßnahmen“ auferlegt worden.

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