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Berlin: Baukräne durch „High Flyer“ bei Wind gefährdet Bauherr des Beisheim-Centers verklagt Senatsverwaltung

Zwischen dem Bauherrn des Beisheim-Centers am Lenné-Dreieck, dem Betreiber des „High Flyer“ Fesselballons auf dem Nachbargrundstück und der Senatsbauverwaltung ist ein Rechtsstreit ausgebrochen. Der auf 150 Meter aufsteigende Ballon gefährde die Kräne auf der Baustelle an der Stresemannstraße, sagte Hans-Christian Bauß von der projektleitenden „Trigon Holding“.

Zwischen dem Bauherrn des Beisheim-Centers am Lenné-Dreieck, dem Betreiber des „High Flyer“ Fesselballons auf dem Nachbargrundstück und der Senatsbauverwaltung ist ein Rechtsstreit ausgebrochen. Der auf 150 Meter aufsteigende Ballon gefährde die Kräne auf der Baustelle an der Stresemannstraße, sagte Hans-Christian Bauß von der projektleitenden „Trigon Holding“. Mit dem Ballonbetreiber habe man sich nicht einigen können, nun habe man gegen die Bauvervaltung einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht. Gleichzeitig klage man gegen die Fluggenehmigung für die beliebte Touristenattraktion.

Der Essener Gutachter, der 1999 für den Ballonbetreiber den Standort geprüft hatte, erklärte gestern, wegen des Hochbaus seien Passagiere, Bauarbeiter und Passanten durch eine mögliche Kollision gefährdet. Erreicht der Ballon durch Wind eine Abweichung von 25 Grad oder mehr, könnte er einen 104 Meter hohen, stehenden Kran umstoßen. Ein weiterer, für die Fassadenanbringung notwendiger Kran wurde deshalb nicht genehmigt. Behördensprecherin Petra Reetz gab an, der TÜV habe im Herbst 2001 die Sicherheit der Ballonanlage bestätigt. Daher habe man die Genehmigung verlängert. Allerdings liegt auch für das Beisheim-Center eine Baugenehmigung vor. Jetzt muss ein Richter entscheiden. Der Betreiber des „High Flyer“ will auch gegen die Aufstellungsgenehmigung für den Kran klagen. JR

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