zum Hauptinhalt
Florian Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) bei einer Podiumsdiskussion.

© picture alliance/dpa

Baustadtrat Florian Schmidt im Häuserkampf: Kreuzberg zieht erneut Vorkaufsrecht zurück

Zwei Häuser in der Urbanstraße wollte der Bezirk erwerben. Zweimal zog das Bezirksamt das Vorkaufsrecht zurück. Florian Schmidt gibt sich dennoch optimistisch.

Von

Es ist die nächste Niederlage für Florian Schmidt, grüner Baustadtrat in Friedrichshain-Kreuzberg. Wie in der Rigaer Straße 101 zieht das Bezirksamt auch bei zwei Häusern in der Urbanstraße das Vorkaufsrecht zurück. „Auch hier gab es erhebliche Sanierungskosten, die einen Erwerb erschwert haben“, teilte Schmidt am Donnerstagabend mit. „Der Zuschuss des Landes hätte sehr viel höher sein müssen als mit dem Senat verabredet.“

Im Fall der Urbanstraße 67 geht das Haus, das aus zwei Wohn- und einem Fabrikgebäude besteht, jetzt doch an die Start-up-Schmiede „Rocket Internet“. Die Mieter hatten sich monatelang dagegen gewehrt – und gefeiert, als der Bezirk Anfang Juli das Vorkaufsrecht zog. Alles umsonst?

Nein, sagt Florian Schmidt. Von Scheitern könne keine Rede sein: In beiden Fällen gebe es eine Abwendungserklärung der Verkäufer, die Mieter vor Mietsteigerungen schützen soll. „Wir arbeiten gewissenhaft, wenn auch in einer sehr komplexen Gemengelage.“

Der Stadtrat machte am Freitag in einer Stellungnahme zusätzlich geltend, dass trotz des gescheiterten Vorkaufs die Bewohner der Urbanstraße 67 durch eine Abwendungserklärung des Käufers vor Mieterhöhungen durch Modernisierung und vor der Umwandlung in Eigentumswohnungen weitgehend geschützt seien. Geplant war der Erwerb der Immobilie durch die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag und einer nicht näher benannten Mietergenossenschaft. Nun kommt aber doch „Rocket Internet“ zum Zuge.

Vereinbarung auch mit der zweiten Käuferin getroffen

Auch in der Urbanstraße 131 ist die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gescheitert. Ebenso wie in der Urbanstraße 67 habe das Bezirksamt den Bescheid zur Ausübung des Vorkaufsrechts bereits im Oktober zurückgezogen, teilte Schmidt jetzt mit. In diesem Fall – es geht um ein Wohnhaus mit zusätzlich zwei Gewerbeeinheiten – wurde mit der Käuferin ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der die Nutzung des Grundstücks „im Sinne der sozialen Erhaltungsziele“ regele und damit einer Abwendungsvereinbarung sehr nahe komme, teilte der Baustadtrat mit.

[In unseren Leute-Newslettern berichten wir wöchentlich aus den zwölf Berliner Bezirken. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Schmidt äußerte sich zudem ausführlich zur Aufhebung des Vorkaufsbescheids für die Rigaer Straße 101. Wie berichtet, machte auch dort ein „erheblicher zusätzlicher Sanierungsbedarf“ einen Erwerb der Immobilie durch den „Drittkäufer“ Diese e.G. unmöglich. Selbst unter Berücksichtigung von Landeszuschüssen wäre eine Bewirtschaftung des Hauses nur zu Mieten möglich gewesen, die den Erhaltungszielen des Bezirks zuwiderlaufen würden, schreibt Schmidt. Eine Schadensersatzforderung des Maklers, der den ursprünglichen Eigentümerwechsel begleitete, sei dem Bezirk bislang nicht bekannt.

Auf öffentliche Vorwürfe, dass das Gebäude vor Wahrnehmung des Vorkaufsrechts nicht begutachtet worden sei, reagierte Schmidt ausweichend. „Wir haben noch nie erlebt, dass Verkäufer Zugang für eine umfangreiche Prüfung gewähren.“ Allerdings habe die städtische Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) das Haus „im Rahmen der Vermarktung“ besichtigt. Rückendeckung bekam Schmidt von den Grünen im Bezirk. „Gemeinsam kämpfen wir um jedes Haus, damit es der Spekulation entzogen wird“, erklärte der Vorstand.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false