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Berlin: Beamten müssen einem "Komme gleich wieder"-Hinweis im Fahrzeug nicht nachgehenen

Ein Berliner Rechtsanwalt muss die Abschleppgebühr für die Umsetzung seines vor dem Amtsgericht Tiergarten falsch geparkten Pkw bezahlen. Die 9.

Ein Berliner Rechtsanwalt muss die Abschleppgebühr für die Umsetzung seines vor dem Amtsgericht Tiergarten falsch geparkten Pkw bezahlen. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage des Anwalts zurück.

Der Jurist hatte seinen Wagen im eingeschränkten Halteverbot geparkt und auf dem Armaturenbrett einen Zettel hinterlassen: "Komme gleich wieder. Falls Pkw stört, bitte im Saal 4107 melden".

Die Gebührenerhebung ist nach Auffassung der Kammer rechtens. Das Gericht ließ den Einwand des Anwalts nicht gelten, die Polizei hätte ihn im Amtsgericht erreichen können. Ob die Beamten einem Hinweis auf den Aufenthaltsort des Fahrers nachgehen, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab. Es sei nicht wahrscheinlich gewesen, dass der Ordnungshüter den Anwalt ohne eine Störung der Gerichtsverhandlung hätte erreichen können. Zudem hätte das Wegfahren des Autos voraussichtlich eine nicht lediglich kurze Unterbrechung der Verhandlung erfordert, weil sich der Kläger dann auf die schwierige Suche nach einem neuen Parkplatz hätte begeben müssen (VG 9 A 441.97).

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