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Beamtenstatus: Pauschale fürs Knöpfen der Dienstuniform

In Münster muss man dafür klagen, in Berlin nicht: Das An- und Ausziehen der Uniform ist Arbeit.

Von Fatina Keilani

Was sich ein Polizist aus Münster mühsam vor Gericht erstreiten musste, ist für seine Berliner Kollegen völlig selbstverständlich: Dass nämlich das An- und Ausziehen der Uniform in der Dienstzeit geschieht. Der 44-jährige Beamte aus Münster hatte ausgerechnet, dass er, wenn er sich täglich eine Viertelstunde umzieht, seinem Dienstherrn jährlich 45 Stunden seiner Freizeit schenkt. Das wollte er nicht. Sein Arbeitgeber fand hingegen, das An- und Ausziehen der normalen Uniform sei keine Arbeitszeit; anzurechnen sei nur die Zeit für das „Aufrüsten“ mit Pistole, Handschellen und Pfefferspray. Damit kam das Land vor dem Verwaltungsgericht Münster jetzt aber nicht durch, der Beamte gewann.

Da haben es die Berliner Kollegen besser. Selbst wenn sie sich stundenlang die Schuhe schnüren oder ihre Waffen polieren – rein theoretisch natürlich –, geschähe dies in der Arbeitszeit. Das geht aus der Berliner Arbeitszeitverordnung für Beamte hervor. So haben Beamte üblicherweise eine 40-Stunden-Woche plus Pausen; wer sechs Stunden durchzuarbeiten hat, muss 30 Minuten Pause machen. Wer aber im Schichtdienst arbeitet, etwa bei Polizei oder Feuerwehr, der hat nicht Arbeits-, sondern Anwesenheitszeit, und zwar 41,5 Stunden. „Schutzpolizisten im Schicht- und Wechseldienst können ja keine klassische Pause machen“, erklärt der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der Polizei, Karl-Heinz Dropmann, diese Regelung. Sie müssten immer einsatzbereit sein. Das bestätigt der Sprecher der Polizeigewerkschaft GdP, Klaus Eisenreich. „Der Polizist muss seine Stulle so essen, wie er gerade kann“. Er habe keine „Pause im Rechtssinne“, die es ihm erlaube, sie an einem Ort seiner Wahl zu verbringen.

Deswegen habe man sich bei den Verhandlungen mit dem Innensenator die Regelung einfallen lassen, anderthalb Stunden wöchentlich pauschal als Aufrüstzeit anzusehen. Betritt der Beamte die Wache und zieht seinen Dienstausweis durchs elektronische Lesegerät, ist er im Dienst. Erst dann zieht er sich um. „Seine Ausrüstung hängt ja auch davon ab, für welche Aufgaben er an diesem Tage eingesetzt wird“, sagt der CDU-Innenpolitiker Peter Trapp. Bei der BVG hingegen gibt es für die Fahrer und Wachleute keine Pauschale fürs Umziehen: „Die Arbeitszeit beginnt am Arbeitsplatz“, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. Die Mitarbeiter seien schließlich nicht zum Tragen einer Uniform verpflichtet, sondern könnten morgens frei aus dem Firmen-Sortiment – dazu gehören T-Shirts, Hemden, Jacken, Röcke – wählen.

Dank der Föderalismusreform hat jetzt jedes Bundesland für die Beamten seine eigenen Regeln. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied zum Beispiel kürzlich: Die Rüstzeiten gehören nicht zum Dienst. Sie ähnelten eher normalen Alltagsverrichtungen. In Berlin ist das Münsteraner Problem per Gesetz gelöst worden. Frühere Polizeipräsidenten hatten immer wieder mal die Idee, das An- und Ablegen der Uniform in die Freizeit zu verlegen. Einen Vorteil haben Berliner Polizisten, die sich entschließen, in Uniform zum Dienst, in den Feierabend oder ins Kino zu fahren: Sie dürfen BVG und S-Bahn kostenlos nutzen.

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