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Die Parteijugend der AfD hat Kontakte zur völkischen und faschistischen Identitären Bewegung.

© Maja Hitij/dpa

Beamter bei „Junge Alternative“: Polizei will Ex-Funktionär der AfD-Jugend loswerden

Er war Vize-Schatzmeister des AfD-Nachwuchses Junge Alternative in Berlin. Nun soll der Polizeikommissar entlassen werden.

Die Berliner Polizei will einen früheren Funktionär der AfD-Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ (JA) loswerden. Im Frühjahr ist gegen M. B. ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, im Oktober ist dem Polizeikommissar im gehobenen Dienst nach Tagesspiegel-Informationen die Ausübung der Dienstgeschäfte verboten worden.

Ziel des Verfahrens ist nach Tagesspiegel-Informationen, ihn aus dem Dienst zu entfernen. Die Polizei Berlin will sich nicht zu dem Fall äußern, einzelne Personalien von Polizisten kommentiere man nicht, hieß es auf Tagesspiegel-Anfrage. Auch B. will sich dazu nicht öffentlich äußern. 

Das Verfahren gegen B. läuft wegen mehrerer Vorwürfe. Da ist zum einen sein früheres Amt in der JA. Der AfD-Nachwuchs wird seit Mitte Januar vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt. Demnach liegen bei der Teilorganisation der AfD „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ vor.

Geisel: Das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden darf nicht beschädigt werden

B. war Anfang Januar im Alter von 23 Jahren in den JA-Landesvorstand gewählt worden. In seiner Bewerbungsrede sagte er: „Kein Deutscher, der seinen Namen wert ist, kann den Verfall seines Vaterlandes einfach so hinnehmen.“ 

Danach erklärte er ferner: Sollte der Verfassungsschutz die JA beobachten, lege er sein Amt beim Verband nieder und trete aus der JA aus. Wenige Tage später wurde die Einstufung der JA als Verdachtsfall bekannt. B. habe deshalb wie angekündigt, sein Amt niedergelegt, hieß es aus dem Umfeld der Berliner JA-Führung. 

B. war nach seiner Ausbildung bislang bei der Polizei auf dem Abschnitt 21 in Spandau eingesetzt worden. Da er noch Beamter auf Probe ist, dürfte es für die Polizei leichter sein, ihn aus dem Dienst zu entfernen als bei Beamten auf Lebenszeit. Als B. zum Schatzmeister gewählt worden war, hat die Polizei in der AfD-Mitgliedschaft des Beamten noch kein Problem gesehen. Ein Sprecher sagte damals aber, man nehme die Hinweise ernst und prüfe diese. 

B. könnte Präzedenzfall für den Umgang mit Rechtsextremen in der Polizei werden

Dem Vernehmen nach soll es in dem Verfahren der Polizei nicht nur um B.s Aktivitäten in der JA gehen, sondern auch um Kontakte in rechtsextremistische Kreise. Das Vorgehen passt in die neue Linie bei den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern, die härter gegen rechte Umtriebe in den Reihen der Sicherheitsbehörden vorgehen wollen. 

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Intern heißt es bei der Berliner Polizei aber auch, B. könnte in Präzedenzfall sein – um zu prüfen, wie die Gericht das härtere Vorgehen bewerten. Zugleich wird aber auch befürchtet, dass die Entlassung des JA-Mannes unter Beamten zu Solidarisierungen führen könne. Gerade in Ostdeutschland, wo die AfD bei Wahlen Werte von weit über 20 Prozent erzielte. Als Argument dabei wird auch angeführt, dass JA und AfD bei weitem noch nicht so extremistisch seien wie die NPD. 

Auch auf der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern in Lübeck sollte darüber gesprochen werden. Geprüft wird, ob „disziplinarrechtliche Konsequenzen bis zur Entziehung des Beamtenstatus ermöglicht werden können“. Es geht um das Vorgehen, wenn politische Einstellungen von Beamten Zweifel an deren Treuepflicht aufkommen lassen.

Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD)
Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD)

© Annette Riedl/dpa

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagte der dpa am Rande der Innenministerkonferenz: „Rechtsextremistische Tendenzen im öffentlichen Dienst dürfen kein Tabu sein. Wir müssen deshalb jeden Einzelfall klar benennen und konsequent verfolgen.“ Die Sicherheitsbehörden seien eine der tragenden Säulen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, sagte Geisel. Sie seien Garanten der Grundrechte. „Wer das Gewaltmonopol des Staates ausübt, muss über jeden Zweifel erhaben sein.“ 

Die Beschäftigten von Polizei und Feuerwehr hätten in der Bevölkerung großes Vertrauen. „Dieses Vertrauen darf nicht von schwarzen Schafen beschädigt werden. Unsere Beschäftigten dürfen keinen Zweifel zulassen an ihrer Treue zu unseren gemeinsamen Grundwerten und Gesetzen.“

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