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Berlin: Beamter muss linientreu sein

Polizist bestand auf weißem Papier – und unterlag vor Gericht

Einem Beamten ist das Schreiben auf liniertem Papier zumutbar. Was denn sonst, könnte man meinen. Nicht so ein KriminalkommissarAnwärter. Der Mann schreibt seit 15 Jahren auf unliniertem Papier, und jetzt wollte ihm der Staat zumuten, seine Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst auf liniertem Papier abzulegen. Dagegen zog der Polizist – er ist noch Beamter auf Widerruf – vor das Verwaltungsgericht. Argument: Wenn er sich jetzt, bei der schriftlichen Prüfung, auf liniertes Papier „umstellen“ müsse, so könne das seine Konzentration stören. Im Eilverfahren entschieden die Richter: Der Antrag ist abzuweisen. Von einem angehenden Kriminalbeamten könne erwartet werden, dass er Texte auch auf liniertem Papier schreibe. Generell sei das Einstellen auf vorgegebene Schreibmaterialien wie Papier und Stifte „einem Prüfling regelmäßig zuzumuten“. Dass persönlichen Vorlieben und Befindlichkeiten nicht entsprochen werde, stelle keine Ungleichbehandlung des Antragstellers dar. Es sei vielmehr ein Gebot der Chancengleichheit, dass für alle Prüflinge äußerlich gleiche Rahmenbedingungen gälten. Im späteren Dienst gebe es schließlich auch Vordrucke und andere Papiere, die ein Schriftbild in gewissem Rahmen vorgäben (VG 28 A 81.04 ). fk

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